Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.10.2024 – 19 U 134/23

Maklervertrag

Kunde schuldet nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten

Nach gekündigtem Maklervertrag schuldet Kunde nur Aufwendungsersatz für konkret mit dem Auftrag entstandene Kosten

Gibt ein Kunde seine Verkaufsabsicht auf, kann der Makler grundsätzlich nur Ersatz der konkret durch die Bearbeitung des einzelnen Auftrags entstandenen Kosten verlangen. Soll sich der Aufwendungsersatz nach AGB-Regelungen auch auf die Zahlung von Gemeinkosten erstrecken (hier: anteilige Bürokosten), ist die Klausel zum Aufwendungsersatz insgesamt unwirksam. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch der Maklerin auf Zahlung von rund 11.500 € abgelehnt.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.10.2024 – 20 W 186/24

Grundbuchfähigkeit eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit

Der Verein ohne Rechtspersönlichkeit, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, ist mit dem Inkrafttreten des MoPeG uneingeschränkt grundbuchfähig.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.04.2024 – 20 W 187/23 

Seit dem Inkrafttreten des MoPeG am 1. Januar 2024 kann eine Änderung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, auch wenn die Änderung noch vor dem 1. Januar 2024 stattgefunden hat und der Antrag ebenfalls noch vor dem 1. Januar 2024 gestellt worden ist.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2023 – 20 W 132/22

Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste in den Registerordner durch das Registergericht

1. Die Gesellschaft ist für den Fall der Nichtaufnahme einer ihren Gesellschafterbestand betreffenden Gesellschafterliste in ihren Registerordner durch das Registergericht beschwerdebefugt.

2. Zu den formalen Anforderungen an die Einreichung der Gesellschafterliste gehört es auch, dass die Gesellschafterliste im Falle des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG von einem einreichungsberechtigten Geschäftsführer (bzw. Liquidator) erstellt und unterschrieben worden ist. Das setzt voraus, dass die Liste grundsätzlich von dem aus dem Registerblatt ersichtlichen Geschäftsführer (bzw. Liquidator) unterschrieben und eingereicht worden sein muss (Anschluss an KG, Beschlüsse vom 12. Juni 2018 – 22 W 15/18 und vom 14. Oktober 2022 – 22 W 43/22).

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2022 – 5 W 18/22

Selbstwiderlegung der Dringlichkeit eines Verfügungsantrags durch Verhalten des Antragstellers in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren

1. Ein grundsätzlich gegebener Verfügungsgrund kann nachträglich wieder entfallen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der betreffenden Gefährdung mit einem einstweiligen Verfügungsantrag zuwartet und damit die Annahme der Dringlichkeit durch sein eigenes Verhalten selbst widerlegt.

2. Hat der Antragsteller eines Verfügungsantrags konkrete Kenntnis von Umständen erlangt, die die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechtsstellung nahelegen, und ist es ihm ohne erheblichen Aufwand möglich, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen, so muss von ihm erwartet werden, dass er sich zur Unterbindung von Verletzungshandlung die erforderliche Kenntnis verschafft und nicht tatenlos zuwartet, bis sich die ihm aufdrängende Vermutung mehr oder weniger zufällig zu einem erheblich späteren Zeitpunkt bestätigt (Anschluss OLG München, Urteil vom 20. Dezember 2001 – U (K) 4429/01).

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2022 – 7 U 150/21

Die D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst bei kritischer Medienberichterstattung und auf Grund dessen drohendem karrierebeeinträchtigendem Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten. Dies gilt insbesondere auch für eine kritische Berichterstattung über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Der Höhe nach ist der Anspruch aber auf 100.000,- Euro begrenzt.

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2022 – 6 U 196/20

Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container entgegen Ankündigung

1. Erweckt eine Firma durch Vorlage einer CE-Zertifizierung und des Datenblattes eines Produkts eines anderen Unternehmens den Eindruck, sie verwende deren Produkte (hier: Altkleider-Container), kann hieraus eine Erfolgsabwendungspflicht entstehen, die zu einer Verpflichtung führt, darüber aufzuklären, wenn die Verwendung dieser Produkte nicht (mehr) möglich ist.

2. Das Unterlassen dieser Aufklärung kann eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG gegenüber der Herstellerin der Produkte darstellen, da deren Ruf beeinträchtigt werden kann, wenn die tatsächlich verwendeten Produkte mangelhaft sind.

OLG Frankfurt, Urteil vom 02. März 2022 – 17 U 108/20

Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für Steuernachforderungen und der strafrechtlichen Einziehung unterliegender Beträge

Zur Frage der Haftung der Depotbank des Verkäufers gegenüber dem Aktienerwerber für Steuernachforderungen und eingezogene Beträge, insbesondere im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs und wegen Beihilfe zu einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

Landgericht Frankfurt, Urteil vom 14.02.2022 – 03-06 O 6/22

Preiswucher von Strom-Grundversorger und Ausnutzung der Zwangslage der Stromkunden

Mainova fordert 245% Aufschlag für Neukunden

Untersagung durch Gericht, von Neukunden, die ihren eigentlich Stromanbieter verloren haben, in der Grundversorgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandskunden.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2022 – 20 W 5/22

In drin­gen­den Fäl­len ist ein Auf­sichts­rat nach § 104 Abs. 2 Satz 2 AktG auch vor Ab­lauf der Drei­mo­nats­frist auf die sat­zungs­mä­ßig vor­ge­se­he­ne Zahl durch ge­richt­li­che Be­stel­lung zu er­gän­zen. Das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main hat des­halb im Hin­blick auf ein lau­fen­des Über­nah­me­an­ge­bot der be­trof­fe­nen Bank drei Auf­sichts­rats­mit­glie­der, be­fris­tet bis zur nächs­ten or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung, be­stellt.