Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main

OLG Frankfurt, Urteil vom 23. Oktober 2019 – 13 U 99/18

BGB § 488 Das einer Gesellschaft von einem Gesellschafter im Rahmen einer Finanzplanabrede gewährte Darlehen kann bei Ausscheiden des darlehensgewährenden Gesellschafters von diesem in der Regel ordentlich gekündigt werden. Tenor Auf die Berufung des Klägers […]

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.05.2019 – 5 U 21/18

§ 43 Abs 2 GmbHG, § 43 Abs 3 GmbHG, § 43 Abs 8 GmbHG 1. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung ist regelmäßig dann nichtig, wenn keine andere Entscheidung als die […]

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.05.2019 – 22 U 61/17

Aktiengesellschaft I Anfechtbarkeit eines nach Verletzung von Mitteilungspflichten gefassten Beschlusses über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

Werden in einer Hauptversammlung, bei der wegen der Verletzung von Mitteilungspflichten keine Aktionärsrechte bestehen (unterlassene Mitteilung über den Anteilsbesitz von mehr als 25% durch ein Unternehmen § 20 Abs. 7 AktG), Aufsichtsratsmitglieder bestellt, ist der einstimmig gefasste Bestellungsbeschluss zwar anfechtbar, nicht aber nichtig.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. April 2019 – 20 W 53/18

§ 6 Abs 1 HGB, § 18 Abs 2 HGB, § 13 Abs 3 GmbHG Die Ersteintragung einer UG im Handelsregister mit dem Firmenbestandteil „Holding“ ist auch dann zulässig, wenn sie zum Eintragungszeitpunkt noch keine […]

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. November 2018 – 20 W 80/16

§ 393 FamFG, § 395 Abs 1 S 1 FamFG, § 35 Abs 1 GewO Die Amtslöschung des im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstandes einer Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung ist […]

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.08.2018 – 21 W 29/18

AktG § 98Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 98; SEBG § 35 Abs. 1 Bei § 35 Abs. 1 SEBG ist auf den rechtlich gebotenen Soll-Zustand und nicht auf den praktizierten Ist-Zustand zum Zeitpunkt der […]

OLG Frankfurt, Urteil vom 09. August 2018 – 6 U 51/18

Unlautere Behinderung durch telefonische Abwerbungsgespräche am Arbeitsplatz

Das unter dem Gesichtspunkt der unlauteren Behinderung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehende Verbot, Arbeitnehmer zum Zwecke der Abwerbung – über eine erste Kontaktaufnahme hinaus – an ihrem Arbeitsplatz anzurufen, besteht auch für Anrufe unter einer Mobilfunknummer, soweit der Anrufer sich nicht zu Beginn des Gesprächs vergewissert hat, dass der Arbeitnehmer sich nicht an seinem Arbeitsplatz oder sonst bei der Arbeit befindet.

OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2019 – 5 U 84/18

Anfechtung von GmbH-Gesellschafterbeschlüssen I Wichtiger Grund für den Ausschluss eines Gesellschafters I Frist für die Geltendmachung von Beschlussmängeln

1. Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn er treupflichtwidrig seine Mitarbeit in einer personalistisch ausgerichteten, auf die Mitarbeit aller Gesellschafter angelegten GmbH vollständig eingestellt und seine Tätigkeit in einer anderen Gesellschaft fortgesetzt hat sowie treupflichtwidrig gewerbliche Schutzrechte auf seinen Namen statt für die Gesellschaft hat eintragen lassen und so das Vertrauensverhältnis zerstört hat.

2. Auf Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH ist § 246 Abs. 1 AktG weder direkt noch in der Weise analog anzuwenden, dass die dort normierte Monatsfrist strikt gilt. Vielmehr ist in jedem Einzelfall eine angemessene Frist zu bestimmen, die sich aber am „Leitbild“ des § 246 Abs. 1 AktG zu orientieren hat und die keinesfalls kürzer sein darf als die für das Aktienrecht geltende Monatsfrist. Auch wenn der Anfechtungskläger im GmbH-Recht nicht in jedem Fall an die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG gebunden ist, hat er doch die Anfechtungsklage mit aller ihm zumutbaren Beschleunigung zu erheben. Liegen keine besonderen Umstände vor, muss der Gesellschafter Mängel, die ihm bereits bei der Beschlussfassung erkennbar sind, innerhalb eines Monats durch Klageerhebung geltend machen.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.07.2018 – 4 U 116/17

UmwG § 22, BGB §§ 280, 675, 398 Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.04.2017 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet […]

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.05.2018 – 6 W 39/18

Wettbewerbsrechtliche Grenzen für die Abwerbung von Mitarbeitern

Die Abwerbung auch einer Vielzahl von Mitarbeitern eines Mitbewerbers ist nur dann unlauter, wenn sich die Abwerbung nicht mehr als Versuch der Gewinnung neuer Mitarbeiter auf dem Arbeitskräftemarkt darstellt, sondern nach den Gesamtumständen auf die gezielte Behinderung des Mitbewerbers gerichtet ist. Ein Anhaltspunkt dafür kann sein, dass „putschartig“ ganze Geschäftsbereiche einschließlich der damit verbundenen Kunden abgeworben werden. Dagegen reicht es für den Schluss auf die Behinderungsabsicht allein nicht aus, dass die Abwerbung die Wettbewerbsposition des Mitbewerbers erheblich beeinträchtigt.