Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Hamburg

OLG Hamburg, Urteil vom 17.09.2021 – 11 U 71/20

1. Der Geschäftsführer einer geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH haftet gegenüber der GmbH & Co KG grundsätzlich nach denselben Grundsätzen wie der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH.

2. Jedenfalls dann, wenn im Zusammenhang mit der behaupteten Pflichtverletzung kein Interessenkonflikt des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditistin bestand, kommt es nicht darauf an, dass er noch in weiteren Gesellschaften als Geschäftsführer eingesetzt war.

3. Ein völlig untätiger Geschäftsführer darf sich nicht darauf zurückziehen, dass seine Mitgeschäftsführer ohnehin nicht auf ihn gehört hätten, solange es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass schon vorherige Interventionen durch ihn oder dritte Personen diese nicht davon abgehalten haben, die Gesellschaft vorsätzlich sittenwidrig zu schädigen (Abgrenzung von OLG Hamburg, Urteil vom 29. März 2018 – 11 U 174/16).

OLG Hamburg, Beschluss vom 12.02.2021 – 11 AktG 1/20 

Aktienrechtliches Freigabeverfahren I Wirksame Eintragung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses bei offensichtlich unbegründeter Anfechtungsklage

1. Auch in einer börsennotierten Aktiengesellschaft kommt bei einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechtsausschluss eine Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses nach § 243 Abs. 1 AktG wegen eines Treuepflichtverstoßes in Betracht, wenn der deutlich unter dem Börsenkurs der Aktien liegende Ausgabekurs zu einem faktischen Bezugszwang führt. Dabei sind die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich; eine pauschale Betrachtung verbietet sich.

2. Für die Frage, ob die Einrichtung eines Bezugsrechtshandels und hieraus zu erwartende Erlöse den faktischen Bezugszwang kompensieren können, kommt es nicht auf einen Vergleich mit dem wahren (inneren) Wert der Aktien an, sondern auf den Vergleich mit dem rechnerischen Börsenkurs nach Durchführung der Kapitalerhöhung.

3. Im Freigabeverfahren nach § 246a AktG muss der Antragsgegner seine Behauptung, dass der Bezugsrechtshandel nicht funktionieren werde, glaubhaft machen.

OLG Hamburg, Urteil vom 16.09.2019 – 11 U 233/18

Zulässigkeit von Verpflichtung dauerhafter Nichtausübung sämtlicher Gesellschafterrechte

Fraglich ist, ob eine Verpflichtung zur dauerhaften Nichtausübung sämtlicher Gesellschafterrechte – wie der Informations-, Stimm- oder Gewinnbezugsrechte – überhaupt wirksam erklärt werden kann. Zumindest wäre eine entsprechende privatschriftliche Vereinbarung eine unzulässige Umgehung der Formanforderungen des § 15 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 GmbHG.

OLG Hamburg, Urteil vom 25.7.2019 – 3 U 12/16

Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers I Unangemessene Beeinträchtigung bei Vereinbarung mit den Leistungskräften eines Mitbewerbers über die Abwerbung von Mitarbeitern; Störung des Betriebsablaufs; Darlegungslast zur haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität

1. Eine Vereinbarung eines Wettbewerbers mit den Leitungskräften eines anderen Mitbewerbers, eine konzertierte Abwerbung eines Großteils von dessen Mitarbeitern durch dessen Leitungskräfte – gleichsam „von innen heraus“ – vorzunehmen, ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der unangemessenen Beeinträchtigung nach § 4 Nr. 10 UWG aF (§ 4 Nr. 4 UWG nF) zu erfüllen.

2. Eine solche mit einem externen Unternehmen vereinbarte Mitarbeiterabwerbung durch die Leitungskräfte des betroffenen Mitbewerbers stellt eine Störung des Betriebsablaufs dar, die in ihrer Intensität signifikant über Telefonanrufe eines Dritten hinausgeht. Eine solche Störung des Betriebsablaufs des Unternehmens muss der betroffene Mitbewerber nicht hinnehmen.

3. Für die Verwirklichung dieser Variante des Behinderungstatbestandes ist erforderlich, dass sich feststellen lässt, dass das betroffene Unternehmen aufgrund der Handlungen des Wettbewerbers nicht mehr in der Lage war, seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung in angemessener Weise zur Geltung zu bringen.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Mai 2019 – 11 W 35/19

§ 11 Abs 1 S 1 PartGG, § 18 Abs 2 S 2 HGB, § 4 S 1 GmbHG, § 9c Abs 2 GmbHG 1. Ein über die Vermeidung einer Verwechslungsgefahr hinausgehender Gesetzeszweck ist für […]

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2017 – 11 U 53/17

§ 64 S 1 GmbHG, § 64 S 2 GmbHG 1. Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei […]

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. Oktober 2016 – 11 U 23/16

§ 169 Abs 1 HGB Zum Anspruch einer Publikums-KG gegen einen Kommanditisten auf Rückgewähr gewinnunabhängiger Ausschüttungen. Satzungstext: „§ 9 – Vertretung und Geschäftsführung (…) 4. Für die folgenden Geschäfte bedarf die persönlich haftende Gesellschafterin der […]

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 22. Januar 2016 – 11 U 287/14 

§ 50 Abs 3 S 1 GmbHG 1. Das Selbsthilferecht des Minderheitengesellschafters einer GmbH nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GmbHG ist erst dann verbraucht, wenn in einer beschlussfähigen Versammlung die Tagesordnung erledigt werden […]

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2015 – 11 U 192/14

BGB § 305c § 305c Abs. 2 BGB ist auf formularmäßige Geschäftsführerverträge grundsätzlich anwendbar. Ein Tantiemeanspruch besteht bei einem lediglich aufgrund der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks der Gesellschaft erreichten positiven „Geschäftsergebnisses I“ nicht (außerordentlichen Buch-Ertrag).

OLG Hamburg, Urteil vom 07.11.2014 – 11 U 55/14

HGB §§ 169, 171, 172 1. Wie der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 12. März 2013 (II ZR 73/11) ausgeführt hat, schuldet ein Gesellschafter die Rückzahlung nicht durch Gewinn gedeckter Auszahlungen an die Gesellschaft nicht […]