Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Köln

OLG Köln, Urteil vom 15. Dezember 2016 – I-18 U 58/16

1. Zwar hat die Zwangseinziehung Voraussetzungen, die in der Person des jeweiligen Gesellschafters begründet sein müssen. Jedoch handelt es sich insofern um Voraussetzungen, deren Vorliegen der anfechtungsbefugte Gesellschafter gemäß § 246 AktG im Wege einer Anfechtungsklage und gestützt auf § 243 AktG geltend machen muss. Unterbleibt dies oder hat er damit keinen Erfolg und liegen keine Nichtigkeitsgründe vor, bleibt es bei einer wirksamen Einziehung, auch wenn deren Voraussetzungen tatsächlich nicht vorgelegen haben mögen und der betreffende Beschluss erfolgreich hätte angefochten werden können. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Für die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte anlässlich einer Gesellschafterversammlung kommt es nicht auf die materielle Lage an, sondern auf die aus der Gesellschafterliste folgende formelle Legitimation.

OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2016 – I-28 Wx 28/16 

§ 335 Abs 3 S 2 HGB, § 335a HGB, Art 70 Abs 3 S 2 HGBEG, § 42 Abs 1 FamFG, § 74 Abs 4 FamFG 1. Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 335a HGB […]

OLG Köln, Urteil vom 18. Oktober 2016 – I-18 U 93/15

1. Der Gesellschafter – auch wenn er nur an einer Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist, die ihrerseits Gesellschafterin der GmbH ist – haftet gemäß § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen auf Schadenersatz (vergleiche u.a. BGH, Urteil vom 16. Juli 2007, II ZR 3/04). Gemäß § 830 Abs. 2 BGB hat der Geschäftsführer, der sich an dem Vermögensentzug durch den Gesellschafter beteiligt, ebenso einzustehen.

2. Die in einem Credit Facility Agreement vorgesehene Verwendung von Gesellschaftsvermögen als Grundlage zur Besicherung eines von dem beklagten Geschäftsführer persönlich aufgenommenen und unter anderem durch eine Mithaft ihrer Alleingesellschafterin besicherten Kredits hat vorliegend als sogenannte „Upstream“-Sicherheit zu einem Eingriff in die dem weiten Vermögensbegriff unterfallenden Geschäftsressourcen der Schuldnerin und in der Folge auch in deren Vermögenssubstanz geführt und stellt aus Sicht der Schuldnerin einen existenzvernichtenden Eingriff dar.

3. Sittenwidrig ist ein Verstoß gegen die aus der Organstellung resultierenden Pflichten, wenn diese zur Durchsetzung von Gesellschafterinteressen in einer Weise missbraucht wird, die als grobe Missachtung des Mindestmaßes an Loyalität und Rücksichtnahme im Verhältnis zur Gesellschaft zu werten ist (vergleiche BGH, Urteil vom 9. Februar 2009, II ZR 292/07).

4. Für einen Eventualvorsatz reicht es aus, dass die faktische dauerhafte Beeinträchtigung des Vermögens der Schuldnerin im Hinblick auf die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten die voraussehbare Folge des Eingriffs war und der Beklagte diese Rechtsfolge in Erkenntnis ihres Eintritts billigend in Kauf nahm (vergleiche BGH, Urteil vom 16. Juli 2007, II ZR 3/04).

5. Das das Gericht einen Fall der Existenzvernichtung annimmt, folgt die Ersatzpflicht des Beklagten auch aus § 43 Abs. 2 GmbHG.

OLG Köln, Beschluss vom 21. September 2016 – I-2 Wx 377/16, 2 Wx 377/16

§ 181 BGB Die gesellschaftsvertragliche Regelung über die Befreiung der GmbH-Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB lässt sich nicht auf den (geborenen) Liquidator erstrecken. Die Regelungen des Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Geschäftsführung lassen sich […]

OLG Köln, Beschluss vom 24. Mai 2016 – I-18 U 113/15

§ 48 Abs 1 GmbHG, § 51 Abs 1 GmbHG, § 51 Abs 3 GmbHG Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 25.06.2015 – 83 […]

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2016 – 28 Wx 20/15

§ 335 HGB, § 335a HGB 1. Die Präklusionsregelung in § 335 Abs. 5 S. 9 HGB greift auch ein, wenn bis zur Zustellung der Ordnungsgeldentscheidung noch kein konkreter Anlass für einen Wiedereinsetzungsantrag bestanden hat und die 2-Wochen-Frist […]

OLG Köln, Urteil vom 04.12.2015 – 18 U 149/15

Aktiengesellschaft I Auskunftsanspruch eines besonderen Vertreters gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

1. Von der Gesellschaft bzw. dem Vorstand als dort zuständigem Organ kann ein besonderer Vertreter im Sinne des § 147 AktG zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Informationen verlangen. Ihm steht dabei ein weitreichendes, nur durch den Gesichtspunkt unsachgemäßer Ausübung begrenztes Ermessen zu.

2. Auf die Begründetheit des Informationsverlangens hat es keinen Einfluss, wenn die betroffenen Beschlüsse nach § 243 AktG anfechtbar sind. Denn solange keine rechtskräftige Nichtigerklärung vorliegt, sind die Beschlüsse vorläufig wirksam.

3. Indem der Gesetzgeber in § 147 Abs. 1 S. 2 AktG eine kurze Frist nicht etwa nur für irgendwelche Maßnahmen zur Rechtswahrung, sondern für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs vorgesehen hat und überdies den Fristbeginn weder vom Ablauf der Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG, noch gar vom Vorliegen der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der der Tätigkeit des besonderen Vertreters zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlüsse abhängig gemacht hat, hat er den besonderen Vertreter zu unverzüglichen Maßnahmen veranlasst, die hinsichtlich des Auskunftsbegehrens einen Eilbedarf und Verfügungsgrund begründen.

OLG Köln, Beschluss vom 03.11.2015 – 28 Wx 12/15

GmbHG § 5a 1. Gemäß den Vorstellungen des historischen Gesetzgebers ist die Unternehmergesellschaft i.S.d. § 5a GmbHG nur eine schlichte Variante und Unterform der GmbH und gerade keine eigene Rechtsform (BT-Drucks. 16/6140, S. 31/32). Dies […]

OLG Köln, Urteil vom 30. Oktober 2015 – 19 U 20/15

§ 426 Abs 1 S 1 BGB, § 21 GKG Tenor Auf die Berufungen der Klägerin sowie der Beklagten werden das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.01.2015 – 18 O 16/14 -, […]

OLG Köln, Urteil vom 23.10.2015 – 19 U 43/15

HGB §§ 84, 89b 1. Nach § 89b Abs. 4 S. 1 HGB ist es unzulässig, den Ausgleichsanspruch im Voraus auszuschließen oder, was dem gleichsteht, zu beschränken; für die Zeit nach Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses gilt […]