Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG München

OLG München, Urteil vom 20.09.2023 – 7 U 321/22

Handelsvertretervertrag

Genehmigung eines Geschäft eines vollmachtlosen Vertreters I Anscheins- oder Duldungsvollmacht

Provisionshöhe von 5% der Vertragssumme ist in Handelsvertretersachen nicht ungewöhnlich I Bezirksvertreteung I Vertragsstrafenregelung I Provisionen

OLG München, Hinweisbeschluss vom 21.08.2023 – 14 U 1250/21

Geschäftschancenlehre I Wettbewerbsverbot I GbR I K 1 I Innengesellschaf I Außengesellschaft

OLG München, Urteil vom 19.07.2023, Az. 7 U 5309/22

Handelsvertreter I Umfang der Buchauszugspflicht im Falle des Widerrufs von vermittelten Verträgen

OLG München, Urteil vom 03.05.2023 – 7 U 4308/22

Prospekthaftung I Ansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung einer Gesellschaftsbeteiligung

Ein Gründungsgesellschafter hat die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären.

Ein Gründungsgesellschafter, der sich zu den vertraglichen Verhandlungen über einen Beitritt eines Vertriebs bedient und diesem oder von diesem eingeschaltete Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Beitrittsinteressenten überlässt, haftet über § 278 BGB für deren unrichtige oder unzureichende Angaben. Er muss sich das Fehlverhalten von Personen, die er mit den Verhandlungen zum Abschluss des Beitrittsvertrages ermächtigt hat, zurechnen lassen

OLG München, Urteil vom 05.04.2023 – 7 U 6538/20

Gesellschafterstreit I Gesellschafterversammlung I Anfechtung Gesellschafterbeschluss I Stimmrecht I Änderung der Stimmabgabe I Treugeber I Zuständigkeit

OLG München, Urteil vom 22.03.2023 – 7 U 723/22

Geschäftsführeranstellungsvertrag I Kündigung aus wichtigem Grund I Gesellschafterversammlung I Beschlussmängelstreit

OLG München, Urteil vom 22. März 2023 – 7 U 453/22 

Anfechtung von GmbH-Gesellschafterbeschlüssen I Rechtsschutzbedürfnis eines ausgeschlossenen Gesellschafter-Geschäftsführers I Wirkungen eines Beschlusses über die Geltendmachung von Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüchen I Umfang der Rechenschaftspflicht

1. Für eine Klage gegen die Ausschließung ergibt sich das Rechtsschutzbedürfnis des ausgeschlossenen Gesellschafters unmittelbar. Auch für einen Beschluss, Ausschließungsklage zu erheben, gilt nichts anderes. Insoweit muss der Gesellschafter ebenfalls befugt sein, einen entsprechenden Beschluss im Falle seiner Rechtswidrigkeit – schon wegen seines guten Rufs – aus der Welt zu schaffen.

2. Einem Beschluss, Auskunft und Rechenschaft zu verlangen, kommt allein die Wirkung zu, dass die Gesellschaft die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und Ansprüchen auf Rechnungslegung beschließt. Ob und in welchem Umfang die Ansprüche tatsächlich gegeben sind, ist erst in dem Prozess zu klären, in dem die Gesellschaft den Geschäftsführer bzw. ehemaligen Geschäftsführer im Wege der Leistungsklage auf Auskunft und Rechnungslegung in Anspruch nimmt.

3. Die Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen beschränken den Umfang der Rechenschaftspflicht nicht. Besteht eine Rechnungslegungspflicht, so kann dieser Pflicht lediglich entgegengehalten werden, dass sie unmöglich geworden sei, wenn Unterlagen (eben weil die Aufbewahrungsvorschriften abgelaufen sind) vernichtet worden sind. Sind die Unterlagen jedoch vorhanden, können und müssen sie für die Rechnungslegung verwendet werden (vgl. BGH, 10. Oktober 1994, II ZR 95/93).

OLG München, Urteil vom 22.02.2023 – 7 U 6026/21

Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Makler

Allein durch das Mitbringen des Herrn B. zu dem Gesprächstermin und der von der Beklagten dem Herrn B. eingeräumten Möglichkeit, sich als möglicher Geschäftsführer vorzustellen, ist ein konkludenter Maklervertrag zwischen den Parteien auch unter Berücksichtigung der Wertungen des § 653 Abs. 1 BGB nicht zustande gekommen.

OLG München, Urteil vom 01.02.2023 – 7 U 4346/21

§ 34 GmbHG

Zustellung demnächst

Zulässigkeit der Beschlussmängelklage

Hinreichende Gründe für eine Einziehung der Geschäftsanteile an GmbH

OLG München, Urteil vom 12.01.2023 – 8 U 2672/17

Zur Haftung der Gründungsgesellschafter für den Prospekt des Immobilienfonds Wachstumswerte Europa Ill („Cloche d’Or“) 

1. Da Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbar sind, bedarf es in diesem Falle zur Aufnahme des Verfahrens gem. § 20 Abs. 4 KapMuG keines Rechtskraftvermerks.
2. Die Bindungswirkung des Musterentscheids gem. § 22 Abs. 1 KapMuG erfasst in objektiver Hinsicht nicht nur die Beantwortung des Feststellungsziels im Tenor der Entscheidung, sondern auch die diesen Entscheidungssatz tragenden tatsächlichen und rechtlichen Begründungselemente; sie reicht jedoch nicht über die Feststellungsziele des Musterverfahrens hinaus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 19.09.2017 – XI ZB 17/15, Rn. 54; hier bejaht für die Haftung der Beklagten als Gründungsgesellschafter aus Prospekthaftung im weiteren Sinne).
3. Trotz § 16 Abs. 2 KapMuG ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein gesonderter Ausspruch des Prozessgerichts über die anteilige Kostentragungspflicht der Parteien für die im Musterverfahren erster Instanz angefallenen Kosten grundsätzlich nicht erforderlich.