Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Naumburg

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2011 – 10 W 74/11

1. Das über das Internet zugängliche Registerportal der Länder „Handelsregister.de“ als Informationsmöglichkeit ersetzt nicht den für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel als Rechtsnachfolger notwendigen Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde. 2. […]

OLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011 – 4 U 101/10

ZPO § 850 Ein Geschäftsführer und Gesellschafter, der die Hälfte des Stammkapitals einer GmbH hält, kann sich auf den Pfändungsschutz nach § 850 Abs. 3 lit. b ZPO regelmäßig nicht berufen. § 850 Abs. 3 lit. […]

Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.08.2011 – 2 U 84/11

§ 314 Abs 3 Alt 1 BGB, § 935 ZPO, § 938 Abs 1 ZPO, § 940 ZPO Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der einem Unternehmen zur vorläufigen Sicherung des Alleinvertriebsrechts des Inhabers der EG-Baumusterprüfbescheinigung […]

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2011 – 5 U 94/10 (Hs)

Ein Gesellschafter haftet aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung unter dem Gesichtspunkt einer Existenzvernichtungshaftung der Gesellschaft für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen (BGHZ 173, 246; 176, 204; 179, 344). Eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtung gemäß § 826 BGB berechtigt allerdings nicht den Gesellschaftsgläubiger, sondern nur die „vernichtete“ Gesellschaft, und zwar gegen ihre eigenen Gesellschafter (BGHZ 173, 246 [Trihotel]).

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2011 – 10 Sch 04/10

ZPO § 1061 Der Anspruch auf rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren erfordert, dass das Schiedsgericht das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht; der Schiedsspruch muss eine Stellungnahme zu den wesentlichen Angriffs- und […]

OLG Naumburg, Urteil vom 06.10.2010 – 5 U 73/10

InsO §§ 39, 135; EuInsVO Artt. 3, 13 1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 EuInsVO auch für Annexverfahren, zu denen Insolvenzanfechtungsklagen gehören. 2. Gesellschafterdarlehen für in Deutschland gegründete […]

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2010 – 10 SchH 1/10

ZPO §§ 1035, 91a Eine wirksame Aufforderung zur Benennung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 Abs. 3 S. 3 ZPO durch eine Partei setzt voraus, dass die Aufforderung den Namen des eigenen Schiedsrichters enthält.

OLG Naumburg, Urteil vom 31.03.2010 – 5 U 115/09

GmbHG § 64; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823 Bei Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung mangels verfügbarer Mittel zum Fälligkeitszeitpunkt ist der Geschäftsführer haftungsrechtlich auch dann verantwortlich, wenn er es pflichtwidrig unterlassen […]

OLG Naumburg, Urteil vom 21.01.2010 – 1 U 35/09

GmbHG § 82; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; BNotO § 19 1. Bei der Beurkundung einer Stammkapitalerhöhung ist der Notar verpflichtet, jeden von mehreren Urkundsbeteiligten über die Bedeutung des Begriffs der […]

OLG München, Urteil vom 08. Juli 2009 – 7 U 1777/08

1. Die für die Anfechtungsklage entwickelte Rechtsprechung, wonach die Klagebefugnis eines Minderheitsaktionärs nach Verlust seiner Aktionärsstellung durch Squeeze-out gem. § 265 Abs. 2 ZPO analog fortbestehen kann, findet auch auf Feststellungsklagen Anwendung.

2. Die Klage eines Minderheitsaktionärs nach Verlust seiner Aktionärsstellung auf Feststellung der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses ist als allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO zulässig. Für das danach erforderliche Feststellungsinteresse genügt die Möglichkeit, dass der angegriffene Akt Auswirkungen auf den Barabfindungsanspruch nach § 327a AktG haben kann.

3. Die Feststellung des berechtigten Fortführungsinteresses ist Gegenstand der Begründetheit der Klage. Ein solches Interesse besteht nur dann, wenn sich die gerügten Mängel des Jahresabschlusses bei dessen Nichtigkeit auf den materiellen Wert der Barabfindung auswirken können.