Ausgewählte Entscheidungen

Entscheidungen des OLG Thüringen

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2019 – 2 U 917/19

Bei wertender Betrachtung liegt keine der Vollstreckungstätigkeit des Gläubigers vergleichbare Mitwirkungshandlung des Schuldners vor, wenn dieser die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO erteilt.

Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 18.09.2019 – 2 U 96/19

AktG §§ 249 Abs. 1 Satz 1, 246 Abs. 1, 243 ff. , 253 Abs. 1 Satz 2, 256 Abs. 5; HGB §§ 249, 252, 266 Abs. 3 B Nr. 3; GmbHG § 16 Abs. […]

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.08.2019 – 2 W 281/19

AktG § 106Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 106 Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 05.06.2019, Az. HRB 401676, aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, die mit […]

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2019 – 2 W 159/19

§ 65 Abs 2 GmbHG, § 72 GmbHG, § 73 Abs 1 GmbHG, § 74 Abs 1 GmbHG 1. Die Liquidation einer GmbH ist beendet, wenn das verwertbare Gesellschaftsvermögen verteilt ist und auch keine sonstigen […]

Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 03.04.2019 – 2 U 696/15

Wettbewerbsverbote für Gesellschafter einer GmbH sind zum einen nur in den von § 1 GWB und von Art. 101 Abs. 1 AEUV (= Art. 81 Abs. 1 EGV a.F.) vorgegebenen Grenzen zulässig. Zum anderen sind gesellschaftsvertragliche Wettbewerbsverbote am Maßstab von Art. 12 GG, S 138 Abs. 1 BGB zu messen, weil sie regelmäßig die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des betroffenen Gesellschafters berühren. Mit Rücksicht auf die insbesondere bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln zu beachtenden verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen – hier für die freie Berufsausübung – ist ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot nur zulässig, wenn es nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht über die schützenswerten lnteressen des Begünstigten hinausgeht und den Verpflichteten nicht übermäßig beschränkt. Ob ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot den genannten Anforderungen entspricht, ist aufgrund einer Abwägung der beiderseitigen lnteressen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des mit dem Wettbewerbsverbot verfolgten Zwecks, zu beurteilen. lst ein gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot wegen Überschreitung des in räumlicher oder gegenständlicher Hinsicht Zulässigen nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, kommt es auf eine Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung im Außenverhältnis nicht an (BGH, Urteil vom 30. November 2009 – ll ZR 208/08 -, Rn. 13, juris; OLG München, Urteil vom 1 1. November 2010 – U (K) 2143110 -, Rn. 25, juris). Die Prüfung, ob ein Wettbewerbsverbot den Verpflichteten übermäßig beschränkt, hat auch dann stattzufinden, wenn es sich um eine personalistisch geprägte Gesellschaft handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14, Juli 1997 – ll ZR 238/96 -, Rn. 1ff., juris).

Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.03.2019 – 2 U 397/18

Wettbewerbsverstoß Gezielte Behinderung durch Abschottung von Kunden gegenüber dem Mitbewerber

Es stellt eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 4 UWG dar, die Kunden eines Mitbewerbers dazu anzuhalten, die gegenüber dem Mitbewerber erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen, den Mitbewerber zur Löschung oder Sperrung der die Kunden betreffenden Daten aufzufordern oder Kontaktverbote auszusprechen.

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.02.2019 – 2 U 287/18

§§ 812,  307 Abs. 1 Satz 2 BGB I. Die Parteien werden auf Folgendes hingewiesen: „1. Wie bereits im Termin vom 30.01.2019 dargelegt, hält § 16.2 Satz 4 und 5 in Verbindung mit § 14.4 […]

LG Meiningen, Urteil vom 22.11.2018 – Az.: (78) HK O 78/08

Art. 61 Abs, 1 lit. b, Art, 74,79 CISG; §§ 199, 204, 214, 249, 251 BGB Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits erster lnstanz hat die Klägerin zu tragen. 3. […]

Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 26.09.2018 – 2 U 56/18

AktG §§ 88, 93 Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 15.12.2017, Az. 6 O 610/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. […]

Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 29.08.2018 – 2 U 94/18

Die Mitgliedschaft eines Gesellschafters besteht in Rechten und Pflichten. Diese Rechte sind Vermögensrechte (Gewinn- und Liquidationsanteil, Bezugsrecht), Mitverwaltungsrechte (Stimmrecht, Anfechtungsrecht) und sonstige Rechte, insbesondere Kontrollrechte (Einsichts- und Auskunftsrecht, Minderheitsrecht) (Lutter/Hommelhoff – Bayer, GmbHG, 19. A. , § 14 GmbHG, Rn. 16). Das Mitgliedschaftsverhältnis begründet mitgliedschaftliche Treuebindungen, aus denen auch ein Anspruch des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft folgen kann (BGH, Urteil vom 30. September 1991 – II ZR 208/90 –, Rn. 8, juris). Die GmbH ist auf der Grundlage der sie bindenden Treuepflicht gehalten, die im mitgliedschaftlichen Bereich liegenden berechtigten Anliegen eines Gesellschafters, deren Erfüllung sachlich möglich und geboten ist, weil eine sachlich gerechtfertigte Ablehnung nicht in Betracht kommt, zu erfüllen. Die Gesellschaft hat somit auf die berechtigten Belange der Gesellschafter Rücksicht zu nehmen (Lutter/Hommelhoff – Bayer, aaO, § 14 GmbHG, Rn. 31).