Einzelunternehmer

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform eines Unternehmens. Jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler, der alleine ein Geschäft öffnet, entspricht zunächst dieser Rechtsform. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Einzelaspekten, die zu berücksichtigen sind. Wir beraten und betreuen Sie dazu gerne, beispielsweise über folgende Themen:

1. Die Rechtsgrundlagen des Einzelunternehmens

1. Der Einzelunternehmer als KaufmannBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Der Einzelunternehmer als Kaufmann
Einzelunternehmer

2. Der Einzelunternehmer als Nicht-KaufmannBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Der Einzelunternehmer als Nicht-Kaufmann
Einzelunternehmer

1. Nicht-Kaufmann mangels Größe

2. Nicht-Kaufmann mangels Eintragung ins Handelsregister

3. Freiberufler

2. Die Firma des Einzelunternehmens

3. Die Gründung des Einzelunternehmens

4. Die Geschäftsführung und Vertretung bei einem Einzelunternehmen

1. Die Erteilung einer Prokura bei einem Einzelunternehmen

2. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht bei einem Einzelunternehmen

5. Die Kapitaleinlage bei einem Einzelunternehmen

6. Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten, Ermittlung des Gewinns bei einem    Einzelunternehmen

7. Die Haftung des Einzelunternehmens für Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens

8. Die steuerliche Behandlung des Einzelunternehmers

1. Betriebsvermögen

2. Gewerbesteuer

3. Einkommenssteuer

4. Umsatzsteuer

5. Erbschaftssteuer

9. Die Auflösung des Einzelunternehmens

Erfurt/ Thüringen September 2010