Unternehmenskauf l Unternehmensverkauf

Unternehmen sind lebende, sich ständig ändernde Gebilde in mannigfaltigen Erscheinungsformen. Der Unternehmenskauf und der Unternehmensverkauf muss Rechtsunsicherheiten begegnen, weil es für diese Transaktionen keine spezifischen gesetzlichen Bestimmungen gibt. Die Übertragung von landwirtschaftlichen Unternehmen zum Beispiel weisen strukturell bedingt erhebliche Besonderheiten auf. Der Verkauf von Agrarbetrieben in der Form einer eingetragenen Genossenschaft ist einzigartig und verlangt besondere Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Landwirtschaft, des Genossenschaftsrechts, des Steuerrechts etc. (vergl. den Beitrag auf der Homepage www.K1.de). Auch als frühere Betreuer von Umwandlungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) beraten wir insbesondere in den neuen Bundesländern den Kauf und den Verkauf von landwirtschaftlichen Unternehmen. Dort sind wir sehr erfahren.

Zu unseren Beiträgen zum allgemeinen Unternehmenskauf dürfen wir Sie weiter verweisen.

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