Besonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH
Die Zwei-Personen-Gesellschaft mit zwei aktiv in der Geschäftsführung tätigen und gleich hoch beteiligten Gesellschaftergeschäftsführern in einer GmbH ist ein weit verbreiteter Typus einer personalistischen Verbandsstruktur. Derzeit werden ca. 300.000 Zweipersonen-GmbHs gezählt. Etwa 150.000 dieser GmbHs weisen eine paritätisch zweigliedrige Struktur auf. Bei rund 75.000 GmbHs mit paritätisch zweigliedrige Struktur sind beide Gesellschafter zugleich Geschäftsführer.
Zweipersonen-GmbHs kämpfen mit einer besonderen Konfliktlage. Meinungsverschiedenheiten und Zerwürfnisse zwischen den Gesellschaftern können sich unmittelbar auf die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft auswirken. Streitigkeiten über die Abberufung und Ausschließung von Geschäftsführern und Gesellschaftern gehören zu den häufigsten Phänomenen der streitigen gesellschaftsrechtlichen Praxis. Der regelmäßig einsetzende Wettlauf um die Herrschaft über die Gesellschaft führt materiellrechtlich wie prozessual zu vielschichtigen Problemen, so zum Beispiel im Zusammenhang mit:
- Satzungsauslegung
- Inhalt und Auslegung des GesellschaftsvertragsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Auslegung
Inhalt und Auslegung des Gesellschaftsvertrags - objektive Auslegung des GesellschaftsvertragsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Auslegung
objektive Auslegung des Gesellschaftsvertrags - subjektive Auslegung des GesellschaftsvertragsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Auslegung
subjektive Auslegung des Gesellschaftsvertrags - Auslegung früherer GesellschaftsverträgeBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Auslegung
Auslegung früherer Gesellschaftsverträge - Schuldrechtliche NebenabredenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Nebenabreden
Schuldrechtliche Nebenabreden
- Inhalt und Auslegung des GesellschaftsvertragsBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Gesellschafterversammlung
- Abberufung von der GeschäftsführungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Abberufung
Abberufung von der Geschäftsführung- Abberufung
- freie AbberufungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Abberufung
freie Abberufung
- Abberufung aus wichtigem GrundBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Abberufung
Abberufung aus wichtigem Grund
,- wichtiger Grund liegt tatsächlich vor
- besonders strenge Anforderungen an wichtigem Grund nach § 38 Abs.2 GmbHG
- grobe PflichtverletzungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
grobe Pflichtverletzung
Pflichtverletzung- Verstoß gegen WettbewerbsverbotBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot - Bestechlichkeit
- Teilnahme an strafbaren Handlungen
- Unredlichkeit
- Fälschung von Buchführungsunterlagen
- Fälschen von Rechnungsbelegen
- Bilanzmanipulation
- Steuerhinterziehung
- Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beteiligung der Mitgeschäftsführer und Einreichung zum Finanzamt oder Handelsregister ohne Feststellung durch Gesellschafterversammlung
- unbefugte Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- nachhaltige Weigerung der Einsicht in Geschäftsunterlagen oder Auskunft
- bewusst falsche Auskünfte gegenüber Gesellschaftern
- Missachtung von Gesellschafterweisungen
- Verstoß gegen WettbewerbsverbotBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot - Aufbau eines Konkurrenzunternehmens
- Missbrauch von Gesellschaftsvermögen für eigene ZweckeBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaftsvermögen
Missbrauch von Gesellschaftsvermögen für eigene Zwecke - unbefugte Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen
- Tätlichkeiten gegenüber Mitarbeitern Gesellschaftern oder Mitgeschäftsführern
- Erhebung von unberechtigten Strafanzeigen gegen Gesellschafter oder Mitgeschäftsführer
- ungerechtfertigte ehrenrührige Vorwürfe gegen MitgesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Mitgesellschafter
ungerechtfertigte ehrenrührige Vorwürfe gegen Mitgesellschafter - Verstoß gegen die GeschäftschancenlehreBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Geschäftschancenlehre
Verstoß gegen die Geschäftschancenlehre - nachhaltiger Verstoß gegen die Beschränkungen der GeschäftsführungsbefugnisBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Geschäftsführungsbefugnis
nachhaltiger Verstoß gegen die Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis
Kompetenzüberschreitung - unzureichende Vorbereitung der Entscheidungsgrundlage
- vorsätzliche Überschreitung der GeschäftsführungsbefugnisBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Geschäftsführungsbefugnis
vorsätzliche Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis - Änderung der Geschäftspolitik ohne Gesellschafterbeschluss
- eigenmächtige Veräußerung von Geschäftsanteilen an wesentlicher Tochtergesellschaft
- Verstoß gegen WettbewerbsverbotBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Unzumutbarkeit der Fortsetzung des GeschäftsführerverhältnissesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Fortsetzung
Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Geschäftsführerverhältnisses
- kein wichtiger Grund wenn in Person des anderen Gesellschafters ebenso ein wichtiger Grund vorliegt
- grobe PflichtverletzungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern als zusätzlicher Grund nach § 38 Abs.2 GmbHG
- jeder Gesellschafter kann abberufen werden selbst wenn sein Beitrag zum Zerwürfnis geringer ausfällt
- Ausnahme wenn Verschulden des Gesellschafters so schwer ins Gewicht fällt dass allein seine Abberufung gerechtfertigt ist
- nicht erforderlich dass Verursachungsanteil des Abzuberufenden denjenigen des Mitgeschäftsführers überwiegt
- Abwägung der Interessen beider Vertragsteile Abwägung aller Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung aller Gesamtumstände Berücksichtigung wechselseitiger Interessen
- Schwere der Pflichtverletzungen und ihre Folgen für das Unternehmen
- Wiederholungsgefahr
- Dauer der Tätigkeit für die GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Dauer der Tätigkeit für die Gesellschaft
Gesellschaft - Verdienste um das Unternehmen
- Interesse des Unternehmens
- Interessen der GesellschafterBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschafter
Interessen der Gesellschafter - Interessen des GeschäftsführerBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Geschäftsführer
Interessen des Geschäftsführer- nicht ausschließlich die private Situation betreffend
- spezifischer Bezug zur Tätigkeit als Geschäftsführer
- voraussichtliche Dauer der ErkrankungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Erkrankung
voraussichtliche Dauer der Erkrankung - Verdienste um das Unternehmen
- Dauer der Tätigkeit für die GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Dauer der Tätigkeit für die Gesellschaft
Gesellschaft
- voraussichtliche Dauer der ErkrankungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Auswirkung auf Zumutbarkeit des Verbleibs im Amt
- rechtliche Auswirkungen des Abberufungsbeschlusses
- Mehrheitsbeschluss bei paritätisch besetzter Zweimann-GmbH nur bei Stimmrechtsausschluss eines Gesellschafters (§ 38 Abs. 2 GmbHG)
- Fehlende Feststellung des BeschlussergebnissesBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Fehlende Feststellung des Beschlussergebnisses
Feststellung
Feststellung des Beschlussergebnisses
, - bei Streit kommt es in der Schwebezeit allein auf die materielle Rechtmäßigkeit der Abberufung an
- Schwebezustand bis zur gerichtlichen Klärung
- Keine Anwendung von §§ 117 und 127 HGB analog
- Keine Anwendung des § 84 Abs. 3 Satz 4 AktG
- gemeinsame und gleichrangige Behandlung und Abstimmung
- tatsächliche Auswirkungen des Abberufungsbeschlusses
- Notgeschäftsführer in der 2-Personen-GmbHBitte wählen Sie ein Schlagwort:
2-Personen-GmbH
Notgeschäftsführer
Notgeschäftsführer in der 2-Personen-GmbH - Rechtsschutz
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
Vorläufige Verhinderung der Beschlussfassung - nach BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
nach Beschlussfassung
- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Beschlussfeststellungsklage/ Anfechtungsklage
- Aktiv- und PassivlegitimationBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Aktiv- und Passivlegitimation
Passivlegitimation- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Hauptsacheklage
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Zwangsausschluss aus der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Zwangsausschluss aus der Gesellschaft- Ausschlussbeschluss aufgrund Satzungsgrundlage
- Erfordernis eines Ausschlussbeschlusses oder unnötige Förmelei
- meist wechselseitige Anträge auf Ausschluss
- Ausschlussgrund
- Erreichen des Gesellschaftszwecks ist durch Verhalten des Gesellschafters unmöglich geworden oder erheblich gefährdet
- die Person oder das Verhalten des Gesellschafters lässt sein Verbleiben in Gesellschaft untragbar erscheinen
- bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist Struktur der Zwei-Personen-GmbH zu berücksichtigen
- Wenn in Person des anderen Gesellschafters ebenso ein wichtiger Grund vorliegt
- Wenn in Person des verbleibenden Gesellschafters selbst ein Ausschlussgrund vorliegt oder das Mitverschulden zur Milderung des wichtigen Grundes führt
- Zerrüttung der Gesellschafter rechtfertigt den Ausschluss nur eines Gesellschafters nicht – es bleibt nur die Auflösungsklage
- gemeinsame und gleichrangige Behandlung und Abstimmung
- Mehrheitsbeschluss bei paritätisch besetzter Zweimann-GmbH nur bei Stimmrechtsausschluss eines Gesellschafters
- regelmäßiges Fehlen einer förmlichen Feststellung des jeweiligen Beschlussergebnisses
- rechtliche Auswirkungen des Ausschlussbeschlusses
- tatsächliche Auswirkungen des Ausschlussbeschlusses
- Rechtsschutz
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
Vorläufige Verhinderung der Beschlussfassung - nach BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
nach Beschlussfassung
- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Beschlussfeststellungsklage/ Anfechtungsklage
- Aktiv- und PassivlegitimationBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Aktiv- und Passivlegitimation
Passivlegitimation- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Hauptsacheklage
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Ausschlussbeschluss aufgrund Satzungsgrundlage
- Einziehung von GeschäftsanteilenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Einziehung
Einziehung von Geschäftsanteilen- Satzungsgrundlage erforderlich
- Voraussetzung des § 34 GmbHG müssen erfüllt sein
- mögliche Einziehung hat Vorrang vor Ausschlussbeschluss und Ausschlussklage
- Erfordernis eines Einziehungsbeschlusses oder unnötige Förmelei
- meist wechselseitige Anträge auf Einziehung
- Einziehungsgrund
- Erreichen des Gesellschaftszwecks ist durch Verhalten des Gesellschafters unmöglich geworden oder erheblich gefährdet
- die Person oder das Verhalten des Gesellschafters lässt sein Verbleiben in Gesellschaft untragbar erscheinen
- bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist Struktur der Zwei-Personen-GmbH zu berücksichtigen
- Ausschluss scheitert Wenn in Person des verbleibenden Gesellschafters selbst ein Ausschlussgrund vorliegt oder das Mitverschulden zur Milderung des wichtigen Grundes führt
- Zerrüttung der Gesellschafter rechtfertigt die Einziehung der Geschäftsanteile nur des einen Gesellschafters nicht – es bleibt nur die Auflösungsklage
- satzungsmäßige sonstige Einziehungsgründe
- gemeinsame und gleichrangige Behandlung und Abstimmung
- Mehrheitsbeschluss bei paritätisch besetzter Zweimann-GmbH nur bei Stimmrechtsausschluss eines Gesellschafters
- regelmäßiges Fehlen einer förmlichen Feststellung des jeweiligen Beschlussergebnisses
- rechtliche Auswirkungen des Einziehungsbeschlusses
- bei Streit über Beschlussergebnis entfaltet Einziehungsbeschluss zunächst keine Wirkung – Schwebezustand bis zur gerichtlichen Klärung
- tatsächliche Auswirkungen des Einziehungsbeschlusses
- Rechtsschutz
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz
Verfügung- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
Vorläufige Verhinderung der Beschlussfassung - nach BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
nach Beschlussfassung
- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Beschlussfeststellungsklage/ Anfechtungsklage
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Aktiv- und PassivlegitimationBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Aktiv- und Passivlegitimation
Passivlegitimation- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Hauptsacheklage
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Ausschlussklage
- Ausschluss ohne Satzungsgrundlage
- Vorrang einer möglichen Einziehung
- Erfordernis eines Ausschlussklagebeschlusses oder unnötige Förmelei
- meist wechselseitige Anträge auf Ausschlussklage
- Ausschlussgrund
- Erreichen des Gesellschaftszwecks ist durch Verhalten des Gesellschafters unmöglich geworden oder erheblich gefährdet
- die Person oder das Verhalten des Gesellschafters lässt sein Verbleiben in Gesellschaft untragbar erscheinen
- bei Gesamtbetrachtung aller Umstände ist Struktur der Zwei-Personen-GmbH zu berücksichtigen
- Ausschluss scheitert, Wenn in Person des verbleibenden Gesellschafters selbst ein Ausschlussgrund vorliegt oder das Mitverschulden zur Milderung des wichtigen Grundes führt
- Zerrüttung der Gesellschafter rechtfertigt den Ausschluss nur eines Gesellschafters nicht – es bleibt nur die Auflösungsklage
- gemeinsame und gleichrangige Behandlung und Abstimmung
- Mehrheitsbeschluss bei paritätisch besetzter Zweimann-GmbH nur bei Stimmrechtsausschluss eines Gesellschafters
- regelmäßiges Fehlen einer förmlichen Feststellung des jeweiligen Beschlussergebnisses
- rechtliche Auswirkungen des Ausschlussklagebeschlusses
- Rechtsschutz
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
Vorläufige Verhinderung der Beschlussfassung - nach BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Beschlussfassung
nach Beschlussfassung
- Vorläufige Verhinderung der BeschlussfassungBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Ausschlussklage
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Aktiv- und PassivlegitimationBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Aktiv- und Passivlegitimation
Passivlegitimation- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Rechtsschutz
Vorläufiger Rechtsschutz- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Hauptsacheklage
- Gesellschafter
- Gesellschaft
- Vertretung der Gesellschaft durch FiktionBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Gesellschaft
Vertretung
Vertretung der Gesellschaft durch Fiktion
- Vorläufiger RechtsschutzBitte wählen Sie ein Schlagwort:
- Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Auflösung
Auflösung der Gesellschaft
Gesellschaft
- Auflösung von Pattsituationen (Selbstblockade) durch Übertragung aller Geschäftsanteile
- Shoot-Out-Verfahren (Trennungsverfahren)
- Möglichkeit der zwangsweisen Übertragung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters auf den anderen Gesellschafter
- bei Zwei-Personen-Gesellschaft
- bei Mehr-Personen-Gesellschaft, wenn sich zwei Gruppen bilden lassen und innerhalb jeder Gruppe eine einheitliche Willensbildung besteht
- Grundstruktur
- Auslösetatbestand
- unauflösbares Patt hinsichtlich bestimmter Beschlussgegenstände von zentraler Bedeutung für Gesellschaft
- Ausstiegsmitteilung durch eine Partei (Gruppe)
- gegebenenfalls erfolglose Durchführung einer Verhandlungs- bzw. Abkühlungsphase
- Trennungsverfahren
- Kauf-Verkauf-Verfahren (Buy-Sell oder Russian Roulette)
- Angebot
- alle eigenen Geschäftsanteile zu bestimmten Preis zu veräußern oder
- alle fremden Geschäftsanteile von anderer Partei zu demselben Preis zu übernehmen
- freie Wahl durch andere Partei, ob Kauf oder Verkauf
- Rechtsfolgen, wenn Empfängerpartei keine Wahl innerhalb der Frist trifft
- Angebot
- Bietungsverfahren (Texan-Shoot-Out)
- Angebot der Ausgangspartei an Empfängerpartei zum Kauf aller Geschäftsanteile zu einem bestimmten Preis
- Annahme des Angebotes durch Empfängerpartei
- Angebot der Empfängerpartei an Ausgangspartei zum Kauf aller Geschäftsanteile zu einem (gegebenenfalls zu einem vereinbarten bestimmten Mindestprozentsatz) höheren Preis
- Annahme des Angebotes durch Ausgangspartei
- Angebot der Ausgangspartei an Empfängerpartei zum Kauf aller Geschäftsanteile zu einem (gegebenenfalls zu einem vereinbarten bestimmten Mindestprozentsatz) höheren Preis
- erstmalige und endgültige Annahme des letzten Angebotes zum Kauf aller Geschäftsanteile zu einem höheren Preis nach wechselseitigem (sich möglicherweise über mehrere Runden hinziehenden) Bietungsverfahren
- wechselseitige Abgabe verdeckter Angebote zum Kauf aller Geschäftsanteile der anderen Partei an einen unabhängigen Dritten
- das höhere Angebot setzt sich durch
- das dem wahren Wert der Geschäftsanteile am nächsten kommende Gebot setzt sich durch
- umgekehrtes BietungsverfahrenBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Bietungsverfahren
umgekehrtes Bietungsverfahren
(Sale-Shoot-Out)- Angebot der Ausgangspartei an Empfängerpartei zum Verkauf aller Geschäftsanteile zu einem bestimmten Preis
- Annahme des Angebotes durch Empfängerpartei
- Angebot der Empfängerpartei an Ausgangspartei zum Verkauf aller Geschäftsanteile zu einem (gegebenenfalls zu einem vereinbarten bestimmten Mindestprozentsatz) niedrigeren Preis
- Angebot der Ausgangspartei an Empfängerpartei zum Verkauf aller Geschäftsanteile zu einem bestimmten Preis
- Abschreckungs-Verfahren (Deterrent Approach)
- Motivation zur Herbeiführung einvernehmlicher Lösungen; kein leichtfertiges Ingangsetzen des Beendigungsverfahrens
- Ermittlung des wahren Wertes der Geschäftsanteile nach zuvor festgelegten Bewertungsverfahren
- Empfängerpartei kann Geschäftsanteile der Ausgangspartei mit vorher festgelegten Abschlag erwerben
- Empfängerpartei kann ihre Geschäftsanteile an die Ausgangspartei mit vorher festgelegten Aufschlag veräußern
- Angebot der Ausgangspartei an Empfängerpartei zum Kauf aller Geschäftsanteile zu einem bestimmten Preis
- Kauf-Verkauf-Verfahren (Buy-Sell oder Russian Roulette)
- Auslösetatbestand
- Möglichkeit der zwangsweisen Übertragung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters auf den anderen Gesellschafter
- Vorteile und Nachteile der Trennungsverfahren
- Vorteile
- gewisses Drohpotenzial einer Trennung kann zu gütlicher Einigung führen
- schneller und sicherer Ausstieg
- hohes Maß an Preisgerechtigkeit, da Vorgabe eines fairen Preises durch Ausgangspartei (checks and balances bei Preisfindung) bei anschließendem Vollzugsautomatismus
- Nachteile
- Ausgang des Trennungsverfahrens nicht vorhersehbar
- eine Partei will aussteigen, wird aber zur Übernahme der Geschäftsanteile der anderen Partei gezwungen
- eine Partei will in Gesellschaft verbleiben, wird aber zum Ausstieg gezwungen
- sachwidrige Ergebnisse, wenn nur ein Gesellschafter für die Gesellschaft überlebenswichtige Güter (Know-How oder Goodwill) besitzt und ausscheiden muss
- Missbrauchsmöglichkeit der finanziell stärkeren Partei, die andere Partei zu unangemessenem Preis zum Ausstieg zu zwingen; disziplinierende Wirkung des Shoot-Out-Verfahrens verkehrt sich dann ins Gegenteil
- Missbrauchsmöglichkeit der Partei, die andere Partei zu unangemessenem Preis zum Ausstieg zu zwingen, die Kenntnis über Motive der anderen Partei hat (entgegenstehende strategische, steuerliche, öffentlich-rechtliche usw. Gründe, die alleinigem Verbleib in Gesellschaft entgegenstehen)
- Ausgang des Trennungsverfahrens nicht vorhersehbar
- Vorteile
- Shoot-Out-Verfahren (Trennungsverfahren)
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