BGB § 328
Ein Geschäftsführer ist nicht bereits allein aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung als Gesellschafter in den Schutzbereich des zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer der Beklagten geschlossenen Beratervertrags einbezogen.
Schlagworte: Bindungswirkung, Geschäftsführer, Gesellschafter