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Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 23.09.1993 – 5 U 176/92

§ 26 GmbHG, § 27 GmbHG, § 60 Abs 1 Nr 2 GmbHG

Wenn der GmbH-Gesellschaftsvertrag eine Nachschußpflicht der Gesellschafter ausdrücklich nur für den Fall vorsieht, daß die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluß aufgelöst wird, kann der Vertrag nicht dahin ausgelegt werden, daß eine Nachschußpflicht auch für den Fall der Konkurseröffnung bestehen soll.

Schlagworte: Aufforderung zur Nachschusszahlung, Berechnung Nachschussrückstand, Einforderung der restlichen Stammeinlage, Einforderungsbeschluss, Preisgabe Abadon, unbeschränkte Nachschusspflicht, Volleinzahlung der Stammeinlage