GmbHG §§ 30, 34; AktG §§ 241 ff.
1. Ist eine negative FeststellungsklageBitte wählen Sie ein Schlagwort:
Feststellungsklage
negative Feststellungsklage
auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses rechtskräftig abgewiesen worden, steht damit positiv fest, dass die Einziehung des GmbH-Geschäftsanteils wirksam erfolgt ist.
2. Jedoch hat die Wirksamkeit einer entgeltlichen Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils die ohne Verletzung der §§ 34 Abs. 3, 30 Abs. 1 GmbHG erfolgte Zahlung des Einziehungsentgelts zur Voraussetzung.
Schlagworte: Abfindung, Allgemeine Feststellungsklage, Beschlussmängel, Einlagenrückgewähr, Einziehung, Kapitalerhaltung