GmbH-Geschäftsführer I Kündigung aus wichtigem Grund wegen sexueller Belästigung
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist gegeben bei einem Geschäftsführer, der die ihm untergegebenen Mitarbeiterinnen mehrfach durch sexuell geprägte Äußerungen aber auch durch sexuell geprägte körperliche Berührungen sexuell belästigt.
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