Eine in einem einstweiligen Verfügungsverfahren begehrte Untersagung, eine Abberufung als Geschäftsführer im Handelsregister anzumelden ist berechtigt, wenn erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses bestehen, da kein wichtiger Grund für die Abberufung vorgetragen wurde. Die Erforderlichkeit eines wichtigen Grundes kann insbesondere daraus folgen, dass es sich bei einer GmbH um eine zweigliedrige Gesellschaft handelt, in der ein jederzeitiger Widerruf der Bestellung der Geschäftsführer gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG wegen der besonderen Treuepflicht nicht möglich ist.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abberufung des Versammlungsleiters Abberufung des Vorstandsmitglieds
OLG Hamm, Urteil vom 25.07.2016 – 8 U 160/15
Abstimmung über die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers I Zustimmungspflicht der Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes I entgegenstehende Stimmabgabe eines Gesellschafters in Annahme des Nichtvorliegens eines wichtigen Grundes I vorsätzliche Falschaussage als wichtiger Grund
Zu der Frage, ob ein Gesellschafter einer GmbH in einer Gesellschafterversammlung durch eine treuwidrige Stimmabgabe das Abberufen des Geschäftsführers der GmbH verhindert hat. Zu der Frage, ob eine behauptete Falschaussage des Geschäftsführers sowie weitere, vom klagenden Gesellschafter vorgetragene Gründe einen wichtigen Grund für die Abberufung des Geschäftsführers darstellen.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 13. Oktober 2005 – 23 U 1949/05
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft I Wirksamkeit einer aufgrund des Drucks Dritter (hier: einer kreditgebenden Bank) vorgenommenen Abberufung
1. Eine mögliche Unwirksamkeit des Anwaltsvertrages wegen eines Verstoßes gegen § 114 AktG tangiert die Wirksamkeit einer erteilten Prozessvollmacht nicht. Bei Erteilung einer Prozessvollmacht für ein Aufsichtsratsmitglied findet ein Stimmrechtsausschluss analog § 34 BGB keine Anwendung.
2. Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn diese lediglich von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten verlangt wird.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 14.07.2005 – 6 U 5444/04
Vorstandsdienstvertrag einer Aktiengesellschaft I Versäumung der 2-wöchigen Erklärungsfrist für eine außerordentliche Kündigung
Die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn zwischen Kenntniserlangung des Aufsichtsratsvorsitzenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen und der Einberufung des Aufsichtsrats zur Entscheidung über den Fortbestand des Vorstandsdienstvertrags ein Zeitraum von 2,5 Monaten liegt.
Eintrag lesenOLG Naumburg, Urteil vom 16.11.2004 – 9 U 206/01
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH I Sorgfaltspflicht vor Abschluss eines Risikogeschäftes
1. Untersagt die Kommunalaufsichtsbehörde Kommunen den Abschluss bestimmter Geschäfte (hier: sog. Swapgeschäft) durch Runderlass, so bindet dies den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH direkt nicht.
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH vor Abschluss eines Risikogeschäftes (hier: sog. Swapgeschäft).
Eintrag lesenLG Berlin, Urteil vom 10.11.2003 – 95 O 139/02
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrages I Wichtiger Grund bei Eingriff in eine Ressortregelung
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages kann vorliegen, wenn der Geschäftsführer in die Ressortzuständigkeit eines Mitgeschäftsführers eingegriffen bzw. andere (zuständige) Gesellschaftsorgane nicht in seine Geschäftstätigkeit eingebunden hat.
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Urteil vom 16. September 1999 – 15 U 238/97
GmbH I Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die Herausgabe eines Kfz-Briefs an einen Speditionsunternehmer durch den Geschäftsführer gegen den Willen des Mitgeschäftsführers stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und kann einen wichtigen Grund für die Abberufung des Geschäftsführers bilden.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Juni 1999 – 6 U 144/97
GmbH-Geschäftsführer I Fristlose Beendigung des Anstellungsvertrages nach berechtigter Abberufung aus wichtigem Grund
Regelt der Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers, daß der jederzeit mögliche Widerruf der Geschäftsführerbestellung zugleich als Kündigung des Anstellungsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt gilt, zieht eine berechtigte Abberufung aus wichtigem Grunde auch die fristlose Beendigung des Anstellungsvertrages nach sich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Widerruf der Geschäftsführerbestellung zugleich die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages ausdrücklich ausgesprochen wird.
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 1999 – 8 U 153/97
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenBGH, Beschluß vom 3. Mai 1999 – II ZR 35/98
Auf die arbeitsrechtlichen Grundsätze der “Druckkündigung” kann die Gesellschaft allenfalls die Abberufungsentscheidung, nicht jedoch die fristlose Kündigung des Dienstvertrages stützen.
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