AktG § 122Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 122 Ein Antrag auf gerichtliche Bestimmung eines neutralen Versammlungsleiters ist begründet, wenn Gegenstand der Hauptversammlung Tagesordnungspunkte sind, die die Geltendmachung von ErsatzansprüchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:ErsatzansprüchenGeltendmachung von […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abberufung des Versammlungsleiters
OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.12.2014 – 20 AktG 1/14
AktG §§ 131, 243, 246a, 293g, 304, 305 1. Offensichtlich unbegründet nach § 246a Abs. 2 Nr. 1 AktG ist eine Anfechtungsklage, wenn sie – sei es auch aufgrund komplexer rechtlicher Erwägungen – nach der […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 19.02.2014 – 13 U 108/13
Macht ein Gesellschafter glaubhaft, durch vorsätzliche Täuschung zu dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen veranlasst worden zu sein, insbesondere durch Bilanzmanipulationen auf der Grundlage von Scheingeschäften, die einen höheren Umsatz und Jahresüberschuss vorgetäuscht haben, kann zur Sicherung eines Schadensersatzanspruchs gegen die handelnden Organe der Gesellschaft der dingliche Arrest angeordnet werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Juni 2010 – II ZR 230/08
GmbH I Stimmrecht des Versammlungsleiters bei der Abstimmung über die Entziehung der Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Tagesordnungspunkten
Eintrag lesenOLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009 – 2 U 57/09
AktG §§ 24, 241, 243 1. Die Hauptversammlung hat die Möglichkeit und Befugnis, den satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiter (hier: Vorsitzender des Aufsichtsrats) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzuberufen, wenn es ihr etwa aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 – II ZR 166/07
GmbHG §§ 47, 48 a) Der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden. Dr. D. war trotz des Widerspruchs des Klägers zum Versammlungsleiter bestellt. Der Versammlungsleiter kann von der Mehrheit der Gesellschafter […]
Eintrag lesenLG Köln, Urteil vom 06. Juli 2005 – 82 O 150/04
Beschränkung des Rederechts in der Hauptversammlung; Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz; unzulässiges Hausverbot gegen einen Aktionär; Abberufung des Versammlungsleiters aus wichtigem Grund
1. Voraussetzung für eine generelle Redezeitbeschränkung in der Hauptversammlung ist die objektive Gefährdung zwingender zeitlicher Grenzen der Hauptversammlung. Der bloße Wunsch der Verwaltung der AG und/oder der Mehrheit der Aktionäre nach zügiger Hauptversammlung genügt hierfür nicht.
2. Eine rein vorsorgliche generelle Redezeitbeschränkung ist unzulässig.
3. Sinn und Zweck der Zurechnungsnormen des WpHG ist die Offenlegung der Machtverhältnisse. Eine Zurechnung „in der Kette“ muss daher, kann aber auch nur dann erfolgen, falls der Meldepflichtige tatsächlich, wenn auch nur mittelbar, auf den am Schluss der Kette stehenden Aktionär Einfluss ausüben kann.
4. Der Ausspruch eines unzulässigen Hausverbots gegen einen Aktionär hat die Nichtigkeit sämtlicher gefasster Beschlüsse infolge der Anfechtung zur Folge.
5. Es entspricht dem Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre, die Satzung, die eine Abberufung des Versammlungsleiters aus wichtigem Grund nicht vorsieht, dahin auszulegen, dass die Abberufung des satzungsmäßigen Versammlungsleiters aus wichtigem Grund durch einen Hauptversammlungsbeschluss möglich ist.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 12.01.2005 – 7 U 3691/04
GmbHG §§ 48, 51a 1. Die Gesellschafterversammlung kann mangels abweichender Satzungsregelung den Versammlungsleiter mit einfacher Mehrheit bestellen (vgl. Scholz-Schmidt, GmbHG, 9. Aufl. § 48 Rn 30; Roth in Roth-Altmeppen, GmbHG, 3. Aufl., § 48 Rdn. 8; […]
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