Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund
1. Die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund kann auch auf Gründe gestützt werden, die erst nach dem Abberufungsbeschluß entstanden sind, wenn sich aus der Gesamtbeurteilung ergibt, daß bereits im Zeitpunkt der Abberufung die Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit unzumutbar war.
2. Wichtige Gründe zur Abberufung des Geschäftsführers sind gegeben, wenn dieser mehrfach versucht hat, sich unter Einsatz körperlicher Gewalt durchzusetzen und seinen Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer durch Tätlichkeiten einzuschüchtern.
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