§ 84 Abs 3 AktG Eine von Aufsichtsrat nach der Satzung zulässig beschlossene Verkleinerung des Vorstandes stellt für das einzelne Vorstandsmitglied während seiner laufenden Bestellungsperiode keinen wichtigen Grund zur Abberufung i.S.d. § 84 Abs. 3 […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abberufung ohne Grund
Thüringer OLG, Urteil vom 08.01.2014 – 2 U 627/13
Gesellschafterbeschluss I Vertretungsberechtigung einer Fremdgeschäftsführerin für die GmbH im Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Abberufung
1. Wird zwischen einem Gesellschafter und der GmbH in der Hauptsache ein Prozess um die Anfechtbarkeit und/oder Nichtigkeit eines Abberufungsbeschlusses geführt, wird die beklagte GmbH im Rechtsstreit von derjenigen Person vertreten, die bei Abweisung der Klage materiell-rechtlich als ihr gesetzlicher Vertreter anzusehen wäre; dies gilt auch im Eilverfahren, wenn die Wirksamkeit der Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers, der als Vertreter der GmbH auftritt, in Streit steht.
2. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der der abberufenen Geschäftsführerin das Auftreten für die GmbH einstweilen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung über die Beschlussfassung untersagt wird, kann im Wege der actio pro socio geltend gemacht werden.
3. Zur Ausübung des Selbsteinberufungsrechts eines GmbH-Gesellschafters.
Ein Gesellschafter kann mit der Gesellschafterklage (actio pro socio) einen Unterlassungsanspruch der Gesellschaft aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. §1004 Abs. 1 BGB analog im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen, wenn er die wirksame Abberufung des Geschäftsführers glaubhaft macht und die Mitgesellschafter auf der Grundlage ihrer gesellschafterlichen Treuepflicht verpflichtet sind, der Geltendmachung des einstweiligen Rechtsschutzes durch den Gesellschafter zuzustimmen (§ 46 Nr. 8 GmbHG).
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 13. Oktober 2005 – 23 U 1949/05
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft I Wirksamkeit einer aufgrund des Drucks Dritter (hier: einer kreditgebenden Bank) vorgenommenen Abberufung
1. Eine mögliche Unwirksamkeit des Anwaltsvertrages wegen eines Verstoßes gegen § 114 AktG tangiert die Wirksamkeit einer erteilten Prozessvollmacht nicht. Bei Erteilung einer Prozessvollmacht für ein Aufsichtsratsmitglied findet ein Stimmrechtsausschluss analog § 34 BGB keine Anwendung.
2. Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn diese lediglich von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten verlangt wird.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 14.07.2005 – 6 U 5444/04
Vorstandsdienstvertrag einer Aktiengesellschaft I Versäumung der 2-wöchigen Erklärungsfrist für eine außerordentliche Kündigung
Die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB ist nicht gewahrt, wenn zwischen Kenntniserlangung des Aufsichtsratsvorsitzenden von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen und der Einberufung des Aufsichtsrats zur Entscheidung über den Fortbestand des Vorstandsdienstvertrags ein Zeitraum von 2,5 Monaten liegt.
Eintrag lesenOLG Naumburg, Urteil vom 16.11.2004 – 9 U 206/01
Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH I Sorgfaltspflicht vor Abschluss eines Risikogeschäftes
1. Untersagt die Kommunalaufsichtsbehörde Kommunen den Abschluss bestimmter Geschäfte (hier: sog. Swapgeschäft) durch Runderlass, so bindet dies den Geschäftsführer einer kommunalen GmbH direkt nicht.
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers einer kommunalen GmbH vor Abschluss eines Risikogeschäftes (hier: sog. Swapgeschäft).
Eintrag lesenLG Berlin, Urteil vom 10.11.2003 – 95 O 139/02
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführervertrages I Wichtiger Grund bei Eingriff in eine Ressortregelung
Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages kann vorliegen, wenn der Geschäftsführer in die Ressortzuständigkeit eines Mitgeschäftsführers eingegriffen bzw. andere (zuständige) Gesellschaftsorgane nicht in seine Geschäftstätigkeit eingebunden hat.
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Urteil vom 16. September 1999 – 15 U 238/97
GmbH I Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Die Herausgabe eines Kfz-Briefs an einen Speditionsunternehmer durch den Geschäftsführer gegen den Willen des Mitgeschäftsführers stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar und kann einen wichtigen Grund für die Abberufung des Geschäftsführers bilden.
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 1999 – 8 U 153/97
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Juli 1998 – II ZR 131/97
Übergehen von Parteivorbringen wegen Verkennung der Substantiierungsanforderungen
Zur Übergehung unter Beweis gestellten Parteivorbringens durch Verkennung der Anforderungen an die Substantiierung.
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991 – 11 U 148/90
Feststellungsklage gegen fehlerhaften GmbH-Gesellschafterbeschluss
Bleibt in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Abstimmungsergebnis ungewiß, weil Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit abgegebener Stimmen bestehen, und wird das Beschlußergebnis nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt, so kann ein Gesellschafter im Wege der Feststellungsklage gegen die Gesellschaft den Beschlußinhalt klären lassen; der Anfechtung des Beschlusses bedarf es nicht. Das stattgebende Feststellungsurteil wirkt inter omnes (vergleiche BGH, 1980-01-28, II ZR 84/79, BGHZ 76, 154).
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