GmbH-Geschäftsführung I Einstweilige Verfügung gegen Abberufung eines Fremdgeschäftsführers
In der GmbH kann sich ein Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht mit der einstweiligen Verfügung gegen eine gemäß GmbHG § 38 jederzeit mögliche Abberufung zur Wehr setzen. Insoweit gilt der Rechtsgedanke des AktG § 84 Abs 3 Nr 4 entsprechend.
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