Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abberufungsverlangen Dritter
BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2006 – II ZR 298/05
Aktiengesellschaft I Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Verlangen der Hausbank
Die Forderung der Hausbank, ein bestimmtes Vorstandsmitglied abzuberufen, andernfalls eine für die Aktiengesellschaft lebenswichtige Kreditlinie nicht verlängert werde, ist jedenfalls bei bestehender Insolvenzreife der Gesellschaft ein wichtiger Grund für eine Abberufung i.S. des § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 13. Oktober 2005 – 23 U 1949/05
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft I Wirksamkeit einer aufgrund des Drucks Dritter (hier: einer kreditgebenden Bank) vorgenommenen Abberufung
1. Eine mögliche Unwirksamkeit des Anwaltsvertrages wegen eines Verstoßes gegen § 114 AktG tangiert die Wirksamkeit einer erteilten Prozessvollmacht nicht. Bei Erteilung einer Prozessvollmacht für ein Aufsichtsratsmitglied findet ein Stimmrechtsausschluss analog § 34 BGB keine Anwendung.
2. Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes kann ausnahmsweise auch dann vorliegen, wenn diese lediglich von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten verlangt wird.
Eintrag lesenBGH, Beschluß vom 3. Mai 1999 – II ZR 35/98
Auf die arbeitsrechtlichen Grundsätze der “Druckkündigung” kann die Gesellschaft allenfalls die Abberufungsentscheidung, nicht jedoch die fristlose Kündigung des Dienstvertrages stützen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. März 1961 – II ZR 24/60
Abberufungsverlangen Arbeitnehmer
Ein rechtswidriger Streik mit dem Ziel der Entfernung eines Vorstandsmitgliedes, das sich sozialgerecht verhalten hat, kann im allgemeinen nicht als ein wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung dieses Vorstandsmitgliedes anerkannt werden.
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