Ein Gesellschafter kann gegen seinen Willen aus einem Gesellschafterverbund, so z.B. aus einer GmbH, ausgeschlossen werden. Für den zwangsweisen Verlust seiner Beteiligung erhält der Gesellschafter im Regelfall eine Abfindung. Der Grund für einen Ausschluss eines […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Abfindung zum Verkehrswert
BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 – II ZR 198/20
§ 319 Abs. 1 Satz 2 BGB I Abfindungsbestimmung durch Schiedsgutachten
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 06.07.2017 – 23 U 750/11
ZPO § 50 Abs 1 Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 11.01.2011, Az. 7 O 1916/10, wird auch hinsichtlich des gegen die Beklagte zu 1) gerichteten Berufungsantrags auf […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.10.2014 – 21 W 64/13
AktG §§ 327a, 327b; SpruchG 1. Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Dabei […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 17.07.2014 – 31 Wx 407/13
AktG § 327bBitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 327b 1. Die nach § 327b AktG zu gewährende Barabfindung darf – ebenso wie bei anderen Strukturmaßnahmen – nicht unter dem Verkehrswert liegen, der bei börsennotierten Unternehmen […]
Eintrag lesenLG Koblenz, Urteil vom 18. Februar 2014 – 1 HK O 109/13, 1 HKO 109/13
§ 34 GmbHG, § 41 GmbHG, § 738 BGB Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor, dass bei Ausscheiden eines GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:AusscheidenAusscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft sich seine Abfindung nach einer Auseinandersetzungsbilanz […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 05.11.2013 – 20 W 4/12
AktG §§ 304, 305 1. Der Antrag im Spruchstellenverfahren ist, soweit ein Unternehmensvertrag im Streit steht und § 5 Nr. 1 SpruchG unanwendbar ist, gegen beide Vertragsteile dieses Vertrags zu richten ist; dies hat entsprechend […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Januar 2012 – II ZR 109/11
Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit dessen Mitteilung an den Gesellschafter I persönliche Haftung der ausschließenden Gesellschafter bei Unmöglichkeit der Abfindungszahlung wegen der Kapitalbindung
1. Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.
2. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 2. Februar 2011 – XII ZR 185/08
Zugewinnausgleich I Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei Berücksichtigung des Unternehmerlohns und der latenten Ertragsteuern
1. Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen.
2. Bei der Bewertung des Goodwill ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerischen Verantwortung Rechnung zu tragen sowie die Kosten einer angemessenen sozialen Absicherung zu berücksichtigen.
3. Von dem ermittelten Wert der Praxis sind unabhängig von einer Veräußerungsabsicht latente Ertragsteuern in Abzug zu bringen. Diese sind nach den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu bemessen, die am Stichtag vorlagen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. September 2005- II ZR 173/04
Managermodell
GmbH I Wirksamkeit einer gesellschaftsvertraglichen Pflicht eines ausscheidenden Geschäftsführers zur Rückübertragung seiner Geschäftsanteile an den Mehrheitsgesellschafter – Managermodell
1. In den Personengesellschaften und der GmbH sind Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen („Hinauskündigungsklauseln“), grundsätzlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das gleiche gilt für eine neben dem Gesellschaftsvertrag getroffene schuldrechtliche Vereinbarung, die zu demselben Ergebnis führen soll.
2. Dieser Grundsatz gilt aber nicht ausnahmslos. Eine an keine Voraussetzungen geknüpfte Hinauskündigungsklausel ist vielmehr wirksam, wenn sie wegen besonderer Umstände sachlich gerechtfertigt ist. Das ist dann der Fall, wenn einem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Geschäftsführerstellung eine Minderheitsbeteiligung eingeräumt wird, für die er nur ein Entgelt in Höhe des Nennwerts zu zahlen hat und die er bei Beendigung seines Geschäftsführeramtes gegen eine der Höhe nach begrenzte Abfindung zurückzuübertragen hat (sog. Managermodell).
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