Klage gegen GmbH I Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers : Parteifähigkeit nach Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.
2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.
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