Abwerbung am Arbeitsplatz I Erstkontakt
Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer eines Mitbewerbers seines Auftraggebers zur Personalsuche an dessen Arbeitsplatz führt, dem Arbeitnehmer Daten zu dessen Lebenslauf und bisherigen Tätigkeiten vorhält, geht über das für eine erste Kontaktaufnahme Notwendige hinaus und handelt daher wettbewerbswidrig (Fortführung von BGH v. 4.3.2004 – I ZR 221/01, BGHZ 158, 174 = MDR 2004, 1070 mit Anm. Krügermeyer-Kalthoff – Direktansprache am Arbeitsplatz I).
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