1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang einem Arbeitgeber verboten werden kann, einen abgeworbenen Arbeitnehmer in seinem Betrieb zu beschäftigen.
2. Trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage kann für eine Feststellungsklage dennoch das Rechtsschutzbedürfnis gegeben sein, wenn sie prozeßwirtschaftlich nach dem Stand des Verfahrens zu einem sinnvollen Ergebnis führt.
Aus den Gründen
Die ersten Spitzenmodelle erhielt er durch die Vermittlung N.’s. Infolgedessen konnte das Unternehmen der Bekl. sofort voll produzieren und die produzierte Ware absetzen, so daß die Existenz der Kl. in ihrem Bestand gefährdet wurde.
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