§ 169 Abs 1 HGB, § 161 Abs 2 HGB, § 116 Abs 1 HGB, § 131 HGB, § 118 HGB, § 164 HGB, § 305c BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für actio pro socio
OLG Hamm, Urteil vom 11. April 2011 – I-8 U 100/10, 8 U 100/10
Art 12 Abs 1 GG, Art 14 GG, § 138 Abs 1 BGB, § 103 Abs 4 SGB 5, § 103 Abs 6 SGB 5 1. In einem Gesellschaftsvertrag über eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zwischen einer […]
Eintrag lesenOLG Köln, Beschluss vom 21.02.2011 – 18 U 149/10
Es entspricht gefestigter Rechtssprechung (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.1992 – II ZR 128/91, NJW 1992, 1890-1892, zitiert nach juris, Rn. 14), dass neben dem aus der Mitgliedschaft abgeleiteten Informationsrecht des Kommanditisten gegenüber der Gesellschaft (§ […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 04.08.2010 – U 131/09, I-8 U 131/09
GmbHG § 43; AktG § 93 1. Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbHGmbH & Co. KGGmbH & Co. KGKG haftet nicht nur gegenüber der GmbH aus § 43 Abs. 2 GmbHG, sondern in […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. April 2010 – II ZR 69/09
Die actio pro socio hat ihre Grundlage im Gesellschaftsverhältnis und ist Ausfluss des Mitgliedschaftsrechts des Gesellschafters. Die Ausübung der Klagebefugnis unterliegt daher der gesellschafterlichen Treuepflicht und kann sich unter diesem Blickwinkel nach den konkreten Gesellschaftsverhältnissen, zu denen auch das Verhalten des sich auf die Befugnis berufenden Gesellschafters gehört, als rechtsmissbräuchlich darstellen
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 08.04.2010 – 6 U 207/09
GmbHG §§ 46, 47 Eine actio pro socio kommt bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur subsidiär gegenüber den vom Gesetz bereitgestellten Rechtsinstrumenten in Betracht. Der Gesellschafter muss erst die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und über die […]
Eintrag lesenOLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2009 – 3 U 41/09
Abberufung eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers I Unterbrechung des gerichtlichen Feststellungsverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens I Durchsetzung eines Tätigkeitsverbots durch einen Gesellschafter im Wege der actio pro socio
1. Das Gerichtsverfahren über die Abberufung des einen und Einsetzung eines anderen Geschäftsführers einer GmbH betrifft eine organisationsrechtliche Streitigkeit. Dies ist im Hinblick auf das Gesellschaftsvermögen neutral und betrifft deshalb nicht die Insolvenzmasse (Anschluss OLG München, 8. Juni 1994, 7 U 6514/93, ZIP 1994, 1021). Folglich wird das Verfahren durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nicht nach § 240 ZPO unterbrochen.
2. Der Anspruch gegen den – abberufenen – Geschäftsführer, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses die weitere Geschäftsführertätigkeit zu unterlassen, steht grundsätzlich nur der Gesellschaft und nicht dem einzelnen Gesellschafter zu. Stellt sich allerdings die Gesellschaft in einer kritischen Situation als handlungsunfähig oder -unwillig dar, kann ein Gesellschafter unter dem Gesichtspunkt der actio pro socio in Prozessstandschaft für die Gesellschaft den Geschäftsführer direkt in Anspruch nehmen (Anschluss OLG Frankfurt, 18. September 1998, 5 W 22/98, GmbHR 1998, 1126).
Eintrag lesenOLG Bremen, Urteil vom 14.08.2009 – 2 U 140/08
HGB §§ 125, 161, 170; AktG § 112 1. Grundsätzlich wird die Kommanditgesellschaft gemäß §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 1, 170 HGB ausschließlich von ihrem Komplementär vertreten. Eine solche Vertretung durch den Komplementär (hier eine GmbH) […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. April 2009 – II ZR 167/07
GmbH I Anfechtbarkeit eines Vorratsbeschlusses über die Ausschließung eines Gesellschafters von der Informationserteilung für die Zeit der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen I Stimmrechtsausschluss des an einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers beteiligten Gesellschafters bei der Abstimmung über die Geschäftsführerabberufung
1. Gegen einen Vorratsbeschluss, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist die Anfechtungsklage zulässig.
2. Soll ein Geschäftsführer aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung abberufen werden, ist ein Gesellschafter, der die Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat, von der Abstimmung ausgeschlossen.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2008 – I-15 U 64/07
1. Nach der ständigen Rechtsprechung führt die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts grundsätzlich dazu, dass die Gesellschafter die ihr gegen die gesamte Hand (und gegen die Mitgesellschafter) zustehenden […]
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