§ 53 GmbHG 1. Die Änderung der Unternehmergesellschaft in eine GmbH ist kein Fall der Rechtsnachfolge, sondern ist lediglich als Umfirmierung zu werten (Anschluss: OLG MünchenBitte wählen Sie ein Schlagwort:OLGOLG München, Beschluss vom 23. September […]
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