Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Finanzierungsvermittlers enthaltene Klausel, die dem Auftraggeber außer der Einschaltung anderer Vermittler auch eigene Finanzierungsbemühungen untersagt („qualifizierter Alleinauftrag“), ist auch im unternehmerischen Rechtsverkehr grundsätzlich wegen unangemessener Benachteiligung des Auftraggebers unwirksam.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für AGB
BGH, Urteil vom 27. April 2021 -XI ZR 26/20
§ 145 BGB, §§ 145ff BGB, § 305 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 311 Abs 1 BGB, § 675g Abs 2 BGB
Bank-für Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierte Klauseln
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2015 – 11 U 192/14
BGB § 305c § 305c Abs. 2 BGB ist auf formularmäßige Geschäftsführerverträge grundsätzlich anwendbar. Ein Tantiemeanspruch besteht bei einem lediglich aufgrund der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks der Gesellschaft erreichten positiven „Geschäftsergebnisses I“ nicht (außerordentlichen Buch-Ertrag).
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 10.09.2013 – 34 SchH 10/13, 34 SchH 010/13
ZPO §§ 1029, 1040, 1062 1. Die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eine Entscheidung des staatlichen Gerichts herbeizuführen (§ 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO), kann nicht abbedungen werden (vgl. z.B. Zöller/Geimer ZPO 29. […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 12. März 2013 – II ZR 73/11 und II ZR 74/11
HGB §§ 171, 172; BGB § 488 a) Wird an einen Kommanditisten auf der Grundlage einer Ermächtigung im GesellschaftsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:ErmächtigungErmächtigung im GesellschaftsvertragGesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012 – 8 U 20/12, I-8 U 20/12
HGB § 166, 169; AktG § 142; BGB §§ 305 ff., 310 1. Eine im Gesellschaftsvertrag, von § 169 Abs. 1 HGB abweichende gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Kommanditisten ist ohne weiteres zulässig (§§ 161 Abs. […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 18. September 2012 – II ZR 178/10, II ZR 201/10
Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zu einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft IAktivlegitimation für einen Anspruch auf Leistung der Einlage
Der gegen einen Treugeber gerichtete Anspruch auf Leistung der Einlage steht unmittelbar der Gesellschaft zu, wenn der – in den Treuhandvertrag einbezogene – Gesellschaftsvertrag eine unmittelbare Verpflichtung der Treugeber vorsieht und ihnen im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters einräumt.
Der Gesellschaftsvertrag der Klägerin als einer Publikumsgesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund nur anhand des schriftlichen Vertrages auszulegen (BGH, Urteil vom 5. Juli 2011 – II ZR 199/10, ZIP 2011, 1865 Rn. 14 m.w.N.).
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Urteil vom 31.08.2012 – 6 u 239/11
AktG §§ 57, 311; BGB § 310 1. Nach § 311 AktG darf ein herrschendes Unternehmen seinen Einfluss nicht dazu benutzen, eine abhängige Aktiengesellschaft zur Vornahme eines nachteiligen Rechtsgeschäfts zu veranlassen, es sei denn, dass die Nachteile […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2007 – I-23 U 36/07, 23 U 36/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen I Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, das im Zusammenhang mit einer Golfclubmitgliedschaft gewährt wurde
1. Unter die Regelung des § 310 Abs. 4 BGB fällt grundsätzlich auch das Vereinsrecht.
2. Dient ein Darlehensbetrag zur Erweiterung und Bestandssicherung eines Golfplatzes und damit dem mit einem Verein verfolgten Zweck und entsteht die Verpflichtung, Darlehensverträge abzuschließen unmittelbar auf Grund der Vereinssatzung, sollen die Darlehensverträge jedoch nicht mit der Vereinsmitgliedschaft „stehen und fallen“, sind sie darauf ausgelegt, Pflichten und Rechte über die Mitgliedschaft hinaus zu begründen, so dass sie nicht mitgliedschaftsrechtlicher Natur sind und dem AGB-Recht unterliegen.
3. Eine Klausel, die besagt, dass eine Kündigung erst bei Bestehen einer Warteliste mit 20 Interessenten ausgesprochen werden kann, ist unwirksam, da sie Vereinsmitglieder und Darlehensgeber unangemessen benachteiligt.
4. Satzungsmäßige Regelungen unterliegen im Vereinsrecht einer Inhaltskontrolle gem. § 242 BGB, wobei ggf. die im Rahmen der Prüfung des § 307 BGB bzw. § 9 AGBG entwickelten Grundsätze herangezogen werden können.
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