BGB § 730 1. Gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB erlischt die Geschäftsführung mit der Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft. Insoweit ist es völlig unbeachtlich, ob einzelne Gesellschafter zuvor wirksam […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Allgemeine Mehrheitsklauseln im Gesellschaftsvertrag
OLG München, Urteil vom 03.12.2008 – 7 U 3315/08
§ 119 Abs 1 HGB a) Verstößt der Geschäftsführer einer Kommanditgesellschaft gegen eine Regelung im Gesellschaftsvertrag, wonach bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen der vorherigen Einwilligung der Gesellschafterversammlung bedürfen, so kann regelmäßig sein satzungswidriges Handeln von den Gesellschaftern nachträglich […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Januar 2007 – II ZR 245/05
OTTO HGB §§ 119, 120, 238 ff. a) Eine die Abweichung vom personengesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip legitimierende Mehrheitsklausel muss dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechen. Dieser verlangt nicht eine Auflistung der betroffenen Beschlussgegenstände, Grund und Tragweite der Legitimation für Mehrheitsentscheidungen können […]
Eintrag lesen