§§ 93, 116 AktG a) Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG haben die Gesellschaft – ggf. mit der Erleichterung des § 287 ZPO – und damit auch ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für allgemeine Regeln
OLG München, Urteil vom 27.02.2013 – 7 U 4465/11
§ 43 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 2 GmbHG, § 287 ZPO 1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung trifft die GmbH im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG – […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Januar 2013 – II ZR 90/11
AktG § 93; BGB § 249 a) Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft – ggf. mit der Erleichterung des § 287 ZPO – darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ihr durch ein […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 21.11.2011 – 19 U 2039/09
BGB §§ 249, 823, 830; ZPO § 287 1. Einem Gesellschafter steht ein Schadensersatzanspruch gegen das an einer Bilanzfälschung beteiligte Gesellschaftsorgan zu, wenn dieses ihn durch Täuschung über die wahre Lage der Gesellschaft mittels einer wissentlich falschen […]
Eintrag lesenKG, Urteil vom 24.02.2011 – 19 U 83/10
GmbHG §§ 43, 46 Nr. 8, ZPO §§ 240, 287; InsO § 21; BGB §§ 133, 157, 611 1. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet der Kommanditgesellschaft unabhängig vom Bestehen eines Dienstverhältnisses zumindest dann allein aufgrund der drittschützenden Wirkung seiner […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Februar 2011 – II ZR 146/09
Aktiengesellschaft I Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen zur Frage eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Vorstandsmitglieds auf dem Gebiet der Unternehmensplanung
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Entscheidung über die Erweiterung einer Niederlassung von einer zutreffend erstellten Ertragsprognose ausgegangen ist, muss das Gericht regelmäßig einen Sachverständigen hören, sofern es nicht darlegt, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen ohne sachverständige Hilfe abschließend zu beurteilen
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 – II ZR 102/07
MPS (Mühl Produkt & Service)
Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern im faktischen Konzern I Gewährung eines unbesicherten, kurzfristig rückforderbaren „upstream-Darlehens“ durch eine abhängige Aktiengesellschaft an ihre Mehrheitsaktionärin
1. Die Gewährung eines unbesicherten, kurzfristig rückforderbaren „upstream-Darlehens“ durch eine abhängige Aktiengesellschaft an ihre Mehrheitsaktionärin ist kein per se nachteiliges Rechtsgeschäft i.S. von § 311 AktG, wenn die Rückzahlungsforderung im Zeitpunkt der Darlehensausreichung vollwertig ist. Unter dieser Voraussetzung liegt auch kein Verstoß gegen § 57 AktG vor, wie dessen Abs. 1 Satz 3 in der Fassung vom 23. Oktober 2008 klarstellt. An der gegenteiligen Auffassung im Senatsurteil vom 24. November 2003 (BGH, 24. November 2003, II ZR 171/01, BGHZ 157, 72 zu § 30 GmbHG) wird auch für Altfälle nicht festgehalten (Rn.10)(Rn.11)(Rn.12).
2. Unberührt bleibt die aus § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG folgende und nicht durch §§ 311, 318 AktG verdrängte Verpflichtung der Verwaltungsorgane der abhängigen Gesellschaft, laufend etwaige Änderungen des Kreditrisikos zu prüfen und auf eine sich nach der Darlehensausreichung andeutende Bonitätsverschlechterung mit einer Kreditkündigung oder der Anforderung von Sicherheiten zu reagieren. Die Unterlassung solcher Maßnahmen kann ihrerseits unter § 311 AktG fallen und Schadensersatzansprüche aus §§ 317, 318 AktG (neben solchen aus §§ 93 Abs. 2, 116 AktG) auslösen (Rn.14).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Juli 2008 – II ZR 39/07
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der GmbH-Gesellschafterversammlung I Geltung eines Stimmverbots des Veräußerers eines Geschäftsanteils für den Erwerber I Beweislast der Gesellschaft für die Angemessenheit einer rückwirkend beschlossenen Erhöhung der Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung nach deren bereits erfolgter Auszahlung und Schadenersatzpflicht bei Auszahlung unter Verstoß gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. April 2008 – II ZR 264/06
GAMMA BGB §§ 826, 830; GmbHG § 13 a) Die als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in § 826 BGB einzuordnende Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters setzt einen kompensationslosen „Eingriff“ in das im Gläubigerinteresse zweckgebundene Gesellschaftsvermögen […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 – II ZR 62/07
Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft I Darlegungs- und Beweislastverteilung bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen behaupteter Pflichtverletzung durch Fehlkalkulation eines Auftragspreises I Entlastungswirkung eines Entlastungsbeschlusses sowie der Ausschlussfrist im Geschäftsführeranstellungsvertrag
1. Werden Schadenersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG geltend gemacht (hier: wegen der Fehlkalkulation eines Preises für einen Auftrag), ist der Geschäftsführer dafür beweispflichtig, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat (hier: den Preis nicht für ihn erkennbar zu niedrig kalkuliert hat).
2. Die klagende Gesellschaft trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
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