§ 116 Abs 2 HGB, § 164 S 1 HGB, § 51 Abs 1 GmbHG 1. Eine Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH muss grds. nicht von einem individuellen Rechtsschutzbedürfnis des […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis bei Bestätigung und Neuvornahme des Gesellschafterbeschlusses
BGH, Urteil vom 15. Dezember 2003 – II ZR 194/01
AktG § 244 a) Durch den Bestätigungsbeschluss nach § 244 Satz 1 AktG erkennt die Hauptversammlung den Erstbeschluss als gültige Regelung der betreffenden Gesellschaftsangelegenheit an und beseitigt mit Wirkung für die Zukunft dessen behauptete oder […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2003 – 6 U 27/03
Anfechtbarkeit eines an unzulässigem Versammlungsort gefassten GmbH-Gesellschafterbeschlusses I Beginn der Kündigungsfrist bei Wiederholung einer unwirksamen Geschäftsführerkündigung durch Bestätigungsbeschluss und Eintritt der heilenden Wirkung vor Rechtskraft der Anfechtungsklage
1. Zur Anfechtbarkeit eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses, der an einem unzulässigen Versammlungsort gefasst wurde.
2. Zum Beginn der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH zunächst auf der Grundlage eines mit Erfolg angefochtenen Gesellschafterbeschlusses gekündigt und diese Kündigung später auf der Grundlage eines Bestätigungsbeschlusses wiederholt wird.
3. Zur Berücksichtigung der heilenden Wirkung analog § 244 Satz 1 AktG schon vor Eintritt der Rechtskraft in dem instanzbeendenden Urteil bei einer sog. Doppelanfechtung.
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 25.08.1999 – 12 U 430/99
§ 241 Nr.4 AktG 1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen einen Gesellschafterbeschluß fehlt, wenn die Aufhebung des Beschlusses die Sach- oder Rechtslage nicht mehr zu ändern vermag, etwa weil der Beschluß folgenlos […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Mai 1972 – II ZR 96/70
GmbHG § 34 a) Kommt ein rechtsgültiger Beschluss, gegen den Gesellschafter einer GmbH eine Ausschließungsklage zu erheben, erst nach Klageerhebung zustande, so ist für die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters der Zeitpunkt der wirksamen Beschlussfassung maßgebend. […]
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