InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5; BetrAVG § 1 Ansprüche eines Gesellschafters auf Zahlung eines Altersruhegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung stellen keine Forderungen aus Rechtshandlungen dar, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen. Tenor Auf die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Altersversorgung
BGH, Urteil vom 1. Oktober 2019 – II ZR 386/17
Insolvenzschutz für eine Versorgungszusage der betrieblichen Altersversorgung I Behandlung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH als arbeitnehmerähnliche Person
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der mit einem oder mehreren anderen Gesellschafter-Geschäftsführern 50 % der Geschäftsanteile hält und selbst nicht mit einem nur unbedeutenden Geschäftsanteil an der Gesellschaft beteiligt ist, ist keine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 2. Juli 2019 – II ZR 252/16
GmbH Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber Ansprüchen aus einer dem Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (Festhaltung BGH, Urteil vom 13. Dezember 1999 – II ZR 152/98, ZIP 2000, 380, 381 f.). Dies setzt voraus, dass die Gesellschaft durch das grobe Fehlverhalten des Begünstigten in eine ihre Existenz bedrohende Lage gebracht wurde; ob im Einzelfall die Zufügung eines außerordentlich hohen Schadens genügen kann, kann offenbleiben.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 – IX ZR 41/14
InsO §§ 21, 24, 47, 81, 82; BGB §§ 185, 362; VVG § 1593 a) Erteilt der später in Insolvenz gefallene Arbeitgeber seinem Geschäftsführer in einem zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung geschlossenen Versicherungsvertrag ein eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht, […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 24. September 2013 – II ZR 396/12
Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersvorsorge I Unverfallbare Versorgungsanwartschaft einer als Unternehmer tätigen Person
1. Versorgungsanwartschaften können nur durch Zeiten als Arbeitnehmer und nicht durch solche als Unternehmer erworben werden.
2. Ist eine Person zeitweilig als Unternehmer, im Übrigen aber als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person (§ 17 BetrAVG) für ein Unternehmen tätig, kann eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft im Sinne von § 7 Abs. 2, § 1b Abs. 1, § 30f Abs. 1 BetrAVG nur entstehen, wenn die Unverfallbarkeitsfristen insgesamt in Tätigkeitsperioden erfüllt werden, in denen der Betroffene in den Anwendungsbereich des § 17 BetrAVG fällt.
3. Findet ein Statuswechsel statt, so sind für die Berechnung Zeiten, in denen der Betroffene als Unternehmer tätig war, weder für die Dauer der Versorgungszusage noch als Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Dezember 2001 – II ZR 222/99
BetrAVG § 17 a) Aus der Erklärung der Gesellschaft, sie übernehme die dem Geschäftsführer früher erteilte Versorgungszusage als „vertraglich unverfallbar“, kann rechtsfehlerfrei hergeleitet werden, dass der Geschäftsführer versorgungsrechtlich so behandeln ist, als fänden die zwingenden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil 3. Juli 2000 – II ZR 381/98
BGB § 611, BetrAVG a) Ein Übergangsgeld, das für die Zeit bis zum Eintritt des Versorgungsfalles versprochen worden ist und nicht dem Schutz der §§ 1, 17 BetrAVG untersteht, kann unter die Bedingung gestellt werden, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Dezember 1999 – II ZR 152/98
Rechtsnatur und Voraussetzungen eines Widerrufs einer betrieblichen Versorgungszusage
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 11. März 1999 – 14 U 28/98
Betriebliche Altersversorgung I Ruhegeldanspruch wegen Invalidität nach einvernehmlicher Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
1. Zur Auslegung einer Vereinbarung über die betriebliche Versorgung im Falle der Berufsunfähigkeit, wenn der Anstellungsvertrag vorzeitig einverständlich beendet wird und der Aushebungsvertrag insoweit nur auf die Versorgungsregelung des Anstellungsvertrages verweist.
2. Ist ein Ruhegeldanspruch wegen Invalidität im Anstellungsvertrag erst frühestens nach einem halben Jahr der Dienstunfähigkeit vorgesehen, währenddessen Anspruch auf Fortzahlung der vollen Bezüge besteht, kommt nach Beendigung des Dienstvertrages ein Ruhegeldanspruch wegen Invalidität auch erst frühestens nach einem halben Jahr der Dienstunfähigkeit in Betracht.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Dezember 1993 – II ZR 217/92
§ 611 BGB, § 35 GmbHG, § 17 BetrAVG Die einem Geschäftsführer einer GmbH formlos erteilte Ruhegehaltszusage ist, da Formvorschriften weder nach dem GmbHG noch nach dem BetrAVG bestehen, dienstvertraglich grundsätzlich wirksam.
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