BGB § 29 1. Die wesentliche Aufgabe des Notvorstandes besteht in der Regel darin, eine Mitgliederversammlung zur wahl eines neuen Vorstandes einzuberufen. 2. Die Amtsdauer des nach § 29 BGB bestellten Notvorstandes endet mit der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Amtsaufgabe
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2012 – 9 V 9222/10
AO § 34, FGO § 69 1. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann sich der gesetzliche Vertreter eines Steuerschuldners bereits vor dem Eintritt der FälligkeitBitte wählen Sie ein Schlagwort:Eintritt der FälligkeitFälligkeit einer Steuer einer haftungsauslösenden […]
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