Eine freiwillige, wirksame Amtsniederlegung bewirkt das Ende der Bestellung zum medizinischen Vorstandsmitglied und Sprecher des Vorstands.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Amtsniederlegung
LG München I, Urteil vom 15.09.2017 – 5 HK O 21026/16
Kündigung des Dienstvertrages mit einem AG-Vorstand I Wirksamkeit der Kündigung wegen unberechtigter Amtsniederlegung I Amtsniederlegung wegen länger zurückliegender Vorgänge und/oder wegen der Bestellung eines neuen Vorstands
1. Eine unberechtigte Niederlegung des Amtes als Vorstand einer AG kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Vorstandsdienstvertrags bedeuten.
2. Auf im Zeitpunkt der Amtsniederlegung länger zurückliegende Vorgänge – hier mindestens acht Monate – kann ein die Amtsniederlegung rechtfertigendes Fehlverhalten des Aufsichtsrats nicht gestützt werden.
3. Die Amtsniederlegung kann angesichts der Aufgabenverteilung innerhalb einer AG nicht damit begründet werden, das Vorstandsmitglied halte einen Kandidaten für das Amt des Vorstands für besser geeignet als den vom Aufsichtsrat dann tatsächlich bestellten neuen Vorstand.
Eintrag lesenOLG Bamberg, Beschluss vom 17. 07.2017 – 5 W 51/17
§ 6 GmbHG, § 12 GmbHG, § 35 GmbHG, § 38 GmbHG 1. Soweit in der Satzung nichts anderes geregelt, kann der Geschäftsführer einer UG/GmbH grundsätzlich sein Amt auch ohne wichtigen Grund mit körperschaftsrechtlicher Wirkung […]
Eintrag lesenFG Bremen, Urteil vom 26. November 2015 – 1 K 20/15 (5)
§ 191 AO, § 69 AO, § 34 AO, § 35 GmbHG, § 41a EStG Unabhängig von einer Krise der Gesellschaft muss ein nicht mit steuerlichen Angelegenheiten betrauter GmbH-Geschäftsführer prüfen, ob der Mitgeschäftsführer, dem diese […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juni 2015 – I-25 Wx 18/15
§ 38 GmbHG, § 39 Abs 1 GmbHG, § 78 GmbHG, § 242 BGB 1. Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt. […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2014 – 5 W 1326/14
Verfahrensaussetzung: Verlust der Prozessfähigkeit einer GmbH durch Abberufung des unter rechtlicher Betreuung stehenden Alleingesellschafter-Geschäftsführers
Die Rechtsprechung, wonach es regelmäßig wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam ist, wenn sich der alleinige Gesellschafter einer GmbH seinen Pflichten als Geschäftsführer durch Beendigung seiner Tätigkeit entzieht, ohne einen neuen Geschäftsführer zu bestellen (vergleiche OLG München, 16. März 2011, 31 Wx 64/11, NJW-RR 2011, 773), lässt sich nicht ohne Weiteres auf den Fall übertragen, in welchem der Gesellschafter bei seiner Abberufung als Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung von seinem Betreuer vertreten wird.
Eintrag lesenBAG, Beschluss vom 03. Dezember 2014 – 10 AZB 98/14
§ 2 Abs 1 Nr 3 Buchst a ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 3 Buchst b ArbGG, § 5 Abs 1 S 1 ArbGG, § 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 17 Abs […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.2014 – 20 W 317/11
GmbhG §§ 35 Abs 1 S 2, 39 Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH auch nach vorheriger Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und trotz Einführung von § 35 Abs. […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2013 – I-27 W 12/13, 27 W 12/13
BGB §§ 158, 242 1. Der Geschäftsführer kann seine Amtsniederlegung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Ausscheidens ins Handelsregister beantragen. Bei dieser Bedingung handelt es sich um eine solche, deren Eintritt allein in der […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2013 – 27 W 4/13
§ 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 46 Nr 5 GmbHG, § 50 GmbHG 1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann seine Amtsniederlegung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Ausscheidens ins Handelsregister beantragen. Der […]
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