§ 80 Abs 1 ZPO, § 50 GmbHG 1. Im Streit über die Wirksamkeit einer Geschäftsführerbestellung wird die beklagte GmbH in zweiter Instanz weiterhin durch denjenigen vertreten, der im Fall des Obsiegens der GmbH als […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Anfechtung der Bestellung
BGH, Urteil vom 10. November 1980 – II ZR 51/80
Vertretung der GmbH im Prozeß über Nichtigkeit der Geschäftsführerbestellung
Wird mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeit der Bestellung eines Geschäftsführers geltend gemacht, so vertritt derjenige die GmbH im Rechtsstreit, der im Falle des Obsiegens der Gesellschaft als deren Geschäftsführer anzusehen ist. Das gilt auch, wenn bis zur Bestellung des umstrittenen Geschäftsführers Notgeschäftsführer im Amt gewesen sind (Ergänzung BGH, 1961-12-14, II ZR 97/59, BGHZ 36, 207).
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