§ 40 Abs 1 S 1 GmbHG, § 40 Abs 1 S 3 GmbHG 1. Zur Zulässigkeit von Rundungen bei der nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG i.d.F. des Gesetzes vom 23. Juni […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Angaben in der Gesellschafterliste
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2016 – 20 W 269/16
1. Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung gegenüber der Durchführung eines Amtslöschungsverfahrens, wenn in beiden Fällen die Löschung eines im Registerblatt eingetragenen Geschäftsführers erreicht werden kann.
2. Zur Bedeutung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 – II ZB 17/14
Das Registergericht darf die Aufnahme einer mit einem Testamentsvollstreckervermerk versehenen Gesellschafterliste ablehnen.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 16.04.2014 – I-8 U 82/13, 8 U 82/13
1. Der Gesellschafter einer GmbH ist im Verhältnis zu dieser für seine Legitimation nicht auf eine gerichtliche Feststellung angewiesen. Diese richtet sich vielmehr nach § 16 Abs. 1 GmbHG. Einer auf Feststellung seiner Gesellschafterstellung gerichteten Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO fehlt deshalb das Feststellungsinteresse.
2. Eine Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO kann jedoch zulässig sein.
3. Im Falle einer Abspaltung geht der vom übertragenden Rechtsträger gehaltene Anteil an einer GmbH gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG als der Teil der im Spaltungs- und Übernahmevertrag vorgesehenen Teilvermögensmasse auf den übernehmenden Rechtsträger über. Das gilt – nach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UmwG vom 19. April 2007 – auch im Falle einer satzungsmäßig vorgesehenen Vinkulierung.
4. Die Anschlussberufung ist Antragstellung innerhalb eines vom Berufungsführer betriebenen Berufungsverfahrens. Sie kann sich deshalb nur gegen diesen Berufungsführer richten, nicht aber gegen einen Dritten.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 30.01.2012 – 31 Wx 483/11
GmbHG §§ 5, 40 1. Dient die neu eingereichte Gesellschafterliste der Korrektur einer Gesellschafterliste mit vor dem Inkrafttreten des MoMiG am 1. November 2008 liegenden Stichtag, muss die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile nicht mit […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 26.01.2012 – 31 Wx 13/12
§ 5 Abs 3 S 2 GmbHG, § 40 Abs 2 S 1 GmbHG Die vom Notar einzureichende Gesellschafterliste hat unabhängig vom Datum der Aufnahme der jeweiligen Liste in den Registerordner an die aktuellste dort […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 07.04.2011 – 8 W 120/11
§ 40 Abs 2 S 2 GmbHG Bei Einreichung der Gesellschafterliste gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss die Notarbescheinigung nicht wortgenau, aber ihrem Sinngehalt nach dem Gesetzestext des § 40 Abs. 2 Satz 2 […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 07.07.2010 – 31 Wx 073/10, 31 Wx 73/10
GmbHG § 40 1. Eine Kapitalerhöhung stellt eine Veränderung des Umfangs der Beteiligung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG dar. 2. Die im Zuge der Kapitalerhöhung neu gefasste Gesellschafterliste hat anstelle der […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Beschluss vom 22.03.2010 – 6 W 110/10
GmbHG § 40; FamFG § 59 Sofern die Gesellschafterliste lückenlos sämtliche Veränderungen darstellt hat der Geschäftsführer bzw. der Notar Entscheidungsspielraum über die genaue Führung der Liste. Dabei ist es auch zulässig, eine „Veränderungsspalte” aufzunehmen und Bruchnummern oder […]
Eintrag lesenOLG Bamberg, Beschluss vom 02.02.2010 – 6 W 40/09
GmbHG §§ 8, 9c, 49 1. Dem Registergericht steht bei der nach § 40 II GmbHG einzureichenden Gesellschafterliste kein materielles Prüfungsrecht zu. Es hat aber zu prüfen, ob die eingereichte Liste den formellen Anforderungen der […]
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