Die vom Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 67 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 4, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Satz 3, § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG abzugebende Versicherung muss enthalten, dass er auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum keinem Berufs- oder Gewebeverbot unterliegt, das dem in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG genannten Verbot vergleichbar ist.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Anmeldung der Liquidatoren
Thüringer OLG, Beschluss vom 20.05.2015 – 6 W 506/14
GmbHG §§ 72, 73, 74; FamFG § 69 1. Die GmbH darf vor Ablauf des Sperrjahres im Handelsregister in der Regel nicht gelöscht werden, selbst wenn die bekannten Gläubiger befriedigt sind und das Restvermögen schon […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 – II ZB 21/06
§ 67 Abs 1 GmbHG Im Rahmen der Anmeldung der ersten Liquidatoren einer GmbH nach § 67 Abs. 1 GmbHG ist die „abstrakte“, d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur […]
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