a) Der Geschäftsführer einer GmbH hat keinen Anspruch aus Art. 17 Abs. 1
DS-GVO auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im
Handelsregister.
b) Der Wohnort des Geschäftsführers einer GmbH ist zur Eintragung in das
Handelsregister anzumelden.
c) Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO besteht nicht, wenn die Da-
tenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO zur Erfüllung einer
rechtlichen Pflicht des Verantwortlichen erfolgt. Das gilt auch dann, wenn die Ver-
arbeitung zugleich nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO erlaubt wäre. Auch ein
Anspruch aus Art. 18 Abs. 1 Buchst. d DS-GVO auf Einschränkung der Verarbei-
tung besteht in diesem Fall nicht.