HGB §§ 119, 161 Abs. 2 a) Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft ist ein relativ unentziehbares Recht. b) Der Eingriff in ein relativ unentziehbares Recht ist rechtmäßig, wenn dies im Interesse […]
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