Zur Frage des Vorranges zwischen Ausschließung eines Gesellschafters und Auflösung der Gesellschaft in der auf persönliche Zusammenarbeit angelegten GmbH
1. Zum Auflösungsgrund nach GmbHG § 61 Abs 1.
2. Die Auflösungsklage ist abzuweisen, wenn gegen den Auflösungskläger die Ausschließung betrieben wird und gerechtfertigt erscheint.
3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausschließung eines Gesellschafters gerechtfertigt ist, wenn den Ausschließungskläger ein Mitverschulden, den Ausschließungsbeklagten aber das überwiegende Verschulden trifft.
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