§ 15 Abs 4 GmbHG, § 19 Abs 3 GmbHG Eine bei Abschluß des Gesellschaftsvertrages getroffene, nicht in den beurkundeten Vertrag aufgenommene Vereinbarung, wonach ein Gesellschafter seine (Bar-)Einlageverpflichtung durch Verrechnung mit künftigen Lohnforderungen gegen die […]