AktG § 93Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 93 Abs. 1 Grundsätzlich trägt der Vorstand bei einer Inanspruchnahme gem. § 93 Abs. 1 AktG die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er nicht pflichtwidrig gehandelt hat. Die Frage, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder
BGH, Urteil vom 29. November 2004 – II ZR 364/02
§ 112 AktG, § 278 AktG, § 177 BGB a) Eine KGaA wird gegenüber ihren Komplementären durch den Aufsichtsrat vertreten. Das gilt auch gegenüber ehemaligen Komplementären, unabhängig davon, ob sie eine andere Funktion in der […]
Eintrag lesenLandesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.11.1999 – 13 Sa 917/99
§ 112 AktG, § 626 BGB Wendet sich ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gegen die Kündigung seines auf die Dauer der Vorstandstätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses, so ist die Klage gemäß § 112 AktG immer dann gegen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Juni 1995 – II ZR 122/94
GenG § 39 Die Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Aktiv- und Passivprozessen gegen gegenwärtige oder ehemalige Vorstandsmitglieder liegt grundsätzlich allein bei ihrem Aufsichtsrat.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. April 1991 – II ZR 151/90
§ 112 AktG Auch ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich, um die unbefangene Wahrung der Gesellschaftsbelange sicherzustellen; dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Belange tatsächlich gefährdet sind, es reicht vielmehr […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Februar 1989 – II ZR 209/88
§ 112 AktG, § 25 Abs 1 Nr 2 MitbestG AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 112 gilt auch dann, wenn die Gesellschaft gegen ein inzwischen ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Amtsführung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 08. Februar 1988 – II ZR 159/87
§ 112 AktG Der Aufsichtsrat vertritt die Gesellschaft gemäß AktG § 112Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 112 auch dann, wenn das Organverhältnis durch Zeitablauf erlischt, bevor der Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. November 1980 – II ZR 182/79
Zuständigkeit des Verwaltungsrates einer Anstalt des öffentlichen Rechts für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
Hat das für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern zuständige Organ einem aus seiner Mitte gebildeten Ausschuß die Regelung des Anstellungsverhältnisses der Vorstandsmitglieder übertragen, so darf dieser Ausschuß nicht durch den verfrühten Abschluß eines Anstellungsvertrages oder dessen vorzeitige Kündigung einer Entscheidung des übergeordneten Gesamtorgans über die Bestellung oder deren Widerruf vorgreifen. Ebensowenig kann er wirksam durch Vertrag mit einem Vorstandsmitglied einverständlich die Beendigung des Vorstandsamtes herbeiführen, auch nicht in Verbindung mit einer Bereinigung des Anstellungsverhältnisses.
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