GmbH I Vertretung der Gesellschaft im Rechtsstreit mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer I Heilung fehlerhafter Klageerhebung gegen den derzeitigen Geschäftsführer
1. Eine GmbH wird im Rechtsstreit mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer durch den Aufsichtsrat vertreten, soweit ein solcher nach dem Gesellschaftsvertrag bestellt worden ist.
2. Erhebt ein ausgeschiedener Geschäftsführer Klage gegen die GmbH, vertreten durch ihre jetzigen Geschäftsführer, obwohl die Gesellschaft insoweit durch den bestellten Aufsichtsrat vertreten wird, so ist dieser Mangel durch Beitritt des Aufsichtsrat zum Rechtsstreit heilbar. In einem solchen Fall kann der Aufsichtsrat seinen Beitritt jedoch nicht auf die Geltendmachung des bisherigen Mangels der Vertretung der Gesellschaft beschränken.
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