§ 242 BGB, § 280 BGB, § 401 BGB, § 666 BGB, § 675 BGB, § 823 BGB, § 93 Abs 4 S 3 AktG 1. Die Klage ist nicht aufgrund des Teilvergleichs vom 27.05.2011 […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Auskunftsanspruch
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2017 – I-16 U 171/15 –, juris
HGB §§ 89b, 87c Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.08.2015 ( At.33 O 119/12) abgeändert und die Widerklage der Beklagten zu 1), soweit ihr durch das Landgericht […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 – II ZB 10/15
HGB § 166 Abs. 3 Das in § 166 Abs. 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind. […]
Eintrag lesenLG Heidelberg, Beschluss vom 06. April 2016 – 12 O 14/16 KfH
§ 142 AktG, § 147 Abs 2 S 1 AktG, § 242 BGB 1. Der besondere Vertreter nach § 147 Abs. 2 S. 1 AktG ist nur in seinem Aufgabenkreis Organ der Gesellschaft, so dass […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 14.01.2016 – 23 U 4433/14
BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 242; HGB § 346 1. Ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB besteht, wenn eine zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 – II ZR 277/13
Einem mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter, der aufgrund der Regelungen im Gesellschafts- und Treuhandvertrag im Innenverhältnis einem unmittelbaren Gesellschafter gleichgestellt ist, steht nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern gegen jeden Mitgesellschafter, der die Auskunft unschwer erteilen kann (hier: den das Anlegerregister führenden Treuhänder), ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschriften der anderen Anleger (Treugeber und unmittelbare Gesellschafter) zu.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 29.Juli 2014 – II ZR 360/12
§ 740 BGB Ob § 740 BGB in Fallgestaltungen, in denen – nach einer vom gesetzlichen Leitbild abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung – die Gesellschafter für eigene Rechnung tätig sind, die von ihnen erzielten Einnahmen aber der […]
Eintrag lesenOLG Bamberg, Urteil vom 20.01.2014 – 4 U 200/12
BGB §§ 226, 242 1. Die dem Auskunftsbegehren eines (Treuhand-)Kommanditisten auf Mitteilung der Namen und Anschriften sämtlicher Mitanleger entgegenstehende – konkrete – Gefahr des Missbrauchs der verlangten Daten zum Zwecke der Mandatsakquisition kann sich bereits […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 – II ZB 5/12
AktG §§ 131, 132 a) Die SE-Verordnung (VO [EG] 2157/2001) enthält für das Auskunftsrecht der Aktionäre keine Regelungen, sondern verweist in Art. 53 auf die für deutsche Aktiengesellschaften maßgeblichen Regelungen, mithin auf §§ 131 f. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Februar 2013 – II ZR 136/11
Kapitalanlage in einer Publikumsgesellschaft I Auskunftsanspruch eines Anlegers hinsichtlich unmittelbar und mittelbar beteiligter anderer Anleger I Einwand des Rechtsmissbrauchs und des Schikaneverbots
1. Ein Anleger, der unmittelbar an einer Publikumsgesellschaft (hier: in der Form einer GmbH & Co. KG) beteiligt ist, hat gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf, dass ihm neben den Namen und den Anschriften der (anderen) unmittelbar beteiligten Anleger auch die Namen und die Anschriften der mittelbar über einen Treuhänder beteiligten Anleger mitgeteilt werden, wenn die mittelbar beteiligten Anleger nach den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere der Verzahnung des Gesellschafts- und des Treuhandvertrages, im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt haben.
2. Das Auskunftsbegehren des Gesellschafters ist nur durch das Verbot unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) und das Schikaneverbot gemäß § 226 BGB begrenzt.
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