Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ausnutzung der besonderen Vertrauensstellung des Geschäftsführers zum Beispiel durch vorzeitige Auszahlung einer Tantieme ohne Zustimmung der Gesellschafter
OLG Celle, Urteil vom 27.01.2010 – 9 U 38/09
Fristlose Entlassung des GmbH-Geschäftsführers wegen Falschabrechnung zu erstattender Auslagen und Herunterladens von Hackersoftware auf einem Dienst-Laptop I Beweisverwertungsverbot bezüglich der Ergebnisse der Videoüberwachung der Anwesenheitszeit von Mitarbeitern
1. Der Geschäftsführer einer GmbH kann auch dann fristlos entlassen werden, wenn eine vorsätzlich falsche Abrechnung zu erstattender Auslagen einen geringfügigen Betrag betrifft.
2. Das Herunterladen von Hackersoftware auf einen dienstlichen Laptop verstößt gegen § 95a Abs. 3 UrhG.
3. Der in den Diensträumen einer GmbH von deren Geschäftsführer zu benutzende Laptop steht im Besitz der GmbH, die ihren Besitzwillen durch den Geschäftsführer ausübt.
4. Die Videoüberwachung der dienstlichen Anwesenheit von Mitarbeitern verstößt gegen deren Persönlichkeitsrecht. Daraus folgt ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot; es schließt die Geltendmachung von Schadensersatz wegen der Kosten der Auswertung der Überwachungskamera aus.
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 11.11.2009 – 9 U 31/09
Anstellungsvertrag: Kündigung eines Vorstandsanstellungsvertrags aus wichtigem Grund
Es kann einen die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags rechtfertigenden Grund darstellen, wenn ein Vorstand privat unentgeltliche Dienstleistungen (hier: Verschaffung von Großkundenrabatten für Sanitärausstattung eines Bauvorhabens) eines Vertragspartners seiner Anstellungskörperschaft entgegennimmt.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 07.02.2007 – 7 U 4952/06
Urkundenprozess I Vorlage von Abschriften der Vernehmungsprotokolle von Zeugen im Strafverfahren als statthafte Beweismittel im Urkundenprozess I Beweislast der AG bei fristloser Kündigung des Vorstandsvorsitzenden wegen schuldhafter Pflichtverletzung
1. Die Niederschriften der in einem Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen und Beschuldigtenvernehmungen sind als öffentliche Urkunde im Urkundenprozess nach §§ 592ff. ZPO statthafte Beweismittel.
2. Der Umstand, dass damit nur Beweis für den Inhalt der Bekundungen des Zeugen/Beschuldigten und nicht auch für deren sachliche Richtigkeit geführt werden kann, steht der Zulässigkeit des Beweismittels nicht entgegen, sondern ist im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO zu berücksichtigen.
3. Wird der Urkundenbeweis in zulässiger Weise (§ 593 Abs. 2 ZPO) durch Vorlage einer Abschrift der Urkunde angetreten und deren inhaltliche Richtigkeit vom Gegner nicht bestritten, bedarf es einer Beweisführung durch Vorlage der Originalurkunde im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht.
4. Beruft sich die AG zur Begründung ihrer außerordentlichen Kündigung des Vorstandsdienstvertrags auf schuldhafte Pflichtverletzungen des Dienstverpflichteten, so trägt sie nach den allgemeinen Grundsätzen die Beweislast für ein Verschulden des anderen Teils. § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG findet keine Anwendung.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 24. Juni 1994 – 25 U 149/90
Wichtiger Grund für die Kündigung eines Anstellungsvertrages mit einem GmbH-Geschäftsführer
Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages mit einem GmbH-Geschäftsführer besteht, wenn dieser seine Vertrauensstellung dadurch mißbraucht hat, daß er einen Mitarbeiter der GmbH eigenmächtig, dazu veranlaßt hat, eine Tantieme an ihn auszuzahlen, obwohl er – der Geschäftsführer – darauf objektiv keinen Rechtsanspruch hatte, weil es noch an einem erforderlichen Gesellschafterbeschluß fehlte.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 26.11.1993 – 19 U 93/93
Fristlose Kündigung des Vorstands einer Genossenschaft
1. Zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer eingetragenen Genossenschaft ist die Generalversammlung berechtigt.
2. Grundsätzlich muß sich die Generalversammlung die Kenntnis eines Aufsichtsratsmitglieds vom Vorliegen wichtiger Kündigungsgründe nicht zurechnen lassen. Die Frist des BGB § 626 Abs 2 beginnt daher erst ab Kenntniserlangung durch die Generalversammlung. Etwas anderes gilt nur, wenn das Aufsichtsratsmitglied die Generalversammlung nach Kenntniserlangung nicht in angemessener Frist einberuft.
3. Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes der eingetragenen Genossenschaft kann bereits dann gerechtfertigt sein, wenn eine einmalige, verhältnismäßig geringfügige Verfehlung vorliegt (hier: eigenmächtige Verbuchung von Spesenvorschüssen als Darlehen).
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 1991 – 16 U 130/90
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Warenlager- und Bilanzmanipulation sowie Steuerhinterziehung
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zwei-Mann-GmbH aus wichtigem Grund (GmbHG § 38 Abs 2) ist unwirksam, wenn der andere Gesellschafter-Geschäftsführer positive Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit hatte oder der abberufene Gesellschafter-Geschäftsführer gutgläubig davon ausgegangen ist, der andere habe Kenntnis vom pflichtwidrigen Handeln gehabt und dies geduldet (hier: Warenlager- und Bilanzmanipulation sowie Steuerhinterziehung aufgrund langjähriger Praxis).
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