Ausscheiden eines Gesellschafters I Abfindung
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ausscheiden eines Gesellschafters
OLG München, Urteil v. 22.09.2021 – 7 U 2434/20
Abfindung, Berufung, Gesellschaft, Gesellschafter, Haftung, Zahlung, Rechtsmittel, Auslegung, Anspruch, Klage, Vereinbarung, Rechtskraft, Mahnkosten, Zeitpunkt, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Eintrag lesenGmbH-Recht l Gesellschafterstreit I Ausschluss I Auseinandersetzung I Abberufung
Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 03. Juli 2020 – V ZR 250/19
§ 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG, § 736 Abs 1 BGB, § 736 Abs 2 BGB, § 160 Abs 1 S 1 HGB, § 160 Abs 1 S 3 HGB Die […]
Eintrag lesenBGH, Teilversäumnis- u. Teilendurteil vom 25. Oktober 2016 – II ZR 230/15
AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Juni 2015 – II ZR 420/13
Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft I Regelung über die Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu seinem Ausscheiden aus gesellschafterlicher Treuepflicht
Der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft muss für eine Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu seinem Ausscheiden aus gesellschafterlicher Treuepflicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen keine ausdrückliche Regelung enthalten, weil diese Treuepflicht jedem Gesellschaftsverhältnis ohne ausdrückliche Regelung immanent ist. Ein Gesellschaftsvertrag kann allerdings diese Treuepflicht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung konkretisierende Regelungen enthalten, die insbesondere die aus der Treuepflicht folgende Zustimmungspflicht für bestimmte Sachverhalte einschränken oder an weitere Voraussetzungen knüpfen (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Oktober 2009, II ZR 240/08, BGHZ 183, 1 – Sanieren oder Ausscheiden und BGH, Urteil vom 25. Januar 2011, II ZR 122/09, ZIP 2011, 768).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Januar 2015 – II ZR 369/13
BGB §§ 138; GG Art. 12 a) Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind nach § 138 BGB sittenwidrig und nichtig, wenn sie in […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 22.07.2014 – 6 U 53/13
1. Das Ausscheiden eines GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:AusscheidenAusscheiden eines Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft hat die Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft zur Folge (vgl. BGHZ 8, 35; BGHZ 113, 132; BGH […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2014 – 3 U 1462/12
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR I Übernahmerecht des verbleibenden Gesellschafters I Voraussetzungen eines Ausschlusses aus wichtigem Grund I Streitwert einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit des Ausschlusses
1. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft ist eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).
2. Die Ausschließung eines Gesellschafters muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das äußerste Mittel darstellen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und von dem ausscheidenden Gesellschafter drohende Gefahren zu begegnen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17. Februar 1955, II ZR 316/53, BGHZ 16, 317 ff. = WM 1955, 437 ff.).
3. Der wichtige Grund muss auf solchen Umständen in der Person des Gesellschafters gründen, die die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm für den Mitgesellschafter unzumutbar machen. Maßgebend ist namentlich im Fall der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses unter den Gesellschaftern eine Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls, bei der auch das Verhalten der Mitgesellschafter zu berücksichtigen ist. Kommen auch Pflichtwidrigkeiten der den Ausschluss erklärenden Mitgesellschafter in Betracht, setzt der Ausschluss eine „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ durch den auszuschließenden Gesellschafter voraus (in Anknüpfung an BGH, 31. März 2003, II ZR 8/01, NZG 2003, 625).
4. Der Streitwert einer Feststellungsklage, die die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus einer GbR zum Gegenstand hat, bemisst sich nach dem Wert von dessen Gesellschaftsanteil (in Anknüpfung an KG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2008, 2 W 1203/07, zitiert nach juris).
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 11.12.2012 – IV R 38/09
AO § 182, GewStG, § 10a, UmwStG § 18 1. Wird die an einer GmbH & atypisch stillBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbHGmbH & atypisch still beteiligte GmbH auf die still beteiligte Personengesellschaft verschmolzen und ist […]
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