Begehrt der von einem Einziehungsbeschluss betroffene Gesellschafter den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste zum Handelsregister einstweilen untersagt werden soll, bemisst sich der Streitwert nach einem Bruchteil des Verkehrswerts des betroffenen Geschäftsanteils.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ausschluss und einstweilige Verfügung
LG Essen, Urteil vom 09.06.2010 – 42 O 100/09
GmbHG §§ 5, 51a; BGB § 134 1. Das gesetzlich unbeschränkt formulierte Einsichtsrecht eines GmbH-Gesellschafters gemäß § 51 a GmbHG findet seine Grenze in der zweckentsprechenden Wahrnehmung, wozu gehört, dass es nur bei Vorliegen eines Informationsbedürfnisses ausgeübt […]
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