Zur Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: kein Wegfall des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Mitverschuldens nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Nichtaufspielen des Software-Updates).
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