AktG §§ 304, 327a, 327b; BGB § 101 Aktionären, die im Wege des Squeeze-out ausscheiden, steht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG zu. Die ihnen gemäß § 327a AktG zustehende Barabfindung muss zum einen den […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Barabfindung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.06.2010 – 20 W 2/09
AktG §§ 306, 327a ff. 1. Da die Darlegung eines besonderen Eigeninteresses des Minderheitsaktionärs für die Antragstellung im Spruchverfahren nicht erforderlich ist, kann eine Antragstellung nur in Ausnahmefällen, für die nach allgemeinen Grundsätzen die Antragsgegner die […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20.04.2010 – 5 U 65/07
Die Klage ist unzulässig geworden, weil mit Rücksicht auf die nach Eintritt der Rechtshängigkeit und Erlass der angefochtenen Entscheidung erfolgte Eintragung des in der Hauptversammlung vom 28.11.2007 beschlossenen Squeeze-Out am 6.10.2008 in das Handelsregister der Kläger nicht mehr Aktionär der beklagten Gesellschaft ist (§ 327 e Abs. 3 Satz 1 AktG) und ihm ein rechtlich schutzwürdiges Interesse, vorliegenden Nichtigkeits- und Anfechtungsrechtstreit fortzuführen, nicht zugebilligt werden kann.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 03.03.2010 – 7 U 4744/09
1. Für einen ehemaligen Aktionär, der seine Aktionärsstellung nach einem wirksamen Squeeze out verloren hat, lässt sich auch aus der analogen Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO keine Anfechtungsbefugnis herleiten gegen einen Hauptversammlungsbeschluss, der nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister (§ 327e Abs. 3 Satz 1 AktG) ergangen ist.
2. In der Einpersonen-AG unterliegt der alleinige Aktionär auch dann keinem Stimmverbot nach § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG, wenn in der Hauptversammlung nach einem wirksamen Squeeze out der Beschluss einer Hauptversammlung vor dem Squeeze out über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den damaligen Mehrheits- und jetzige Alleinaktionär aufgehoben und der damals nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG bestellte besondere Vertreter wieder abberufen wird und die jetzige Alleinaktionärin in der Hauptversammlung vor dem Squeeze out nach § 136 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Stimmrechtsausübung ausgeschlossen war.
3. Der von einer Hauptversammlung nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG bestellte besondere Vertreter kann von der Hauptversammlung jederzeit, auch vor Beendigung seiner Tätigkeit, abberufen werden, ohne dass es eines wichtigen Grundes bedarf.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 08. Juli 2009 – 7 U 1777/08
1. Die für die Anfechtungsklage entwickelte Rechtsprechung, wonach die Klagebefugnis eines Minderheitsaktionärs nach Verlust seiner Aktionärsstellung durch Squeeze-out gem. § 265 Abs. 2 ZPO analog fortbestehen kann, findet auch auf Feststellungsklagen Anwendung.
2. Die Klage eines Minderheitsaktionärs nach Verlust seiner Aktionärsstellung auf Feststellung der Nichtigkeit eines Jahresabschlusses ist als allgemeine Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO zulässig. Für das danach erforderliche Feststellungsinteresse genügt die Möglichkeit, dass der angegriffene Akt Auswirkungen auf den Barabfindungsanspruch nach § 327a AktG haben kann.
3. Die Feststellung des berechtigten Fortführungsinteresses ist Gegenstand der Begründetheit der Klage. Ein solches Interesse besteht nur dann, wenn sich die gerügten Mängel des Jahresabschlusses bei dessen Nichtigkeit auf den materiellen Wert der Barabfindung auswirken können.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Oktober 2006 – II ZR 46/05
1. Der Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage analog § 265 Abs. 2 ZPO nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern erst recht im Falle des „zwangsweisen“ Verlustes dieser Rechtsposition durch sog. Squeeze out (§ 327a AktG) im Laufe des Anfechtungsprozesses befugt, soweit er – im jeweiligen konkreten Einzelfall – ein rechtliches Interesse an einer solchen Verfahrensfortsetzung hat.
2. Ein derartiges berechtigtes Interesse des Aktionärs an der Weiterführung des Anfechtungsprozesses besteht auch nach dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch den Squeeze out, soweit der Ausgang des Anfechtungsverfahrens rechtlich erhebliche Auswirkungen auf die als Vermögensausgleich für den Verlust der Mitgliedsrechte zu gewährende angemessene Barabfindung (§§ 327a ff. AktG) haben kann.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 26.08.2004 – 18 U 48/04
GG Art. 14; AktG §§ 119, 327a ff. 1. Die §§ 327a ff. AktG sind verfassungsgemäß und stehen namentlich mit Art. 14 Abs. 1 GG in Einklang (OLG Stuttgart DB 2004, 60 ff., OLG OldenburgBitte […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. September 2002 – II ZR 284/01
AktG §§ 304, 305 Übt bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag ein Aktionär der beherrschten Gesellschaft nach Entgegennahme von Ausgleichszahlungen gemäß § 304 AktG von der herrschenden Gesellschaft sein Wahlrecht auf Barabfindung nach § 305 AktG […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. März 2001 – II ZB 15/00
AktG §§ 304, 305, 320a; BGB § 738; GG Art. 14; ZPO § 287 a) Das Recht der außenstehenden Aktionäre auf Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs bzw. einer angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG bleibt […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Dezember 2000 – II ZR 1/99
UmwG §§ 207, 210, 212; 305 ff.; AktG § 131Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 131 Der in den §§ 210, 212 UmwG für die Fälle des zu niedrigen, des nicht ordnungsgemäßen und des fehlenden […]
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