§ 15 Abs 1 HGB, § 128 HGB Der ehemalige persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der in Anspruch genommen wird, weil sein Ausscheiden bei Geschäftsabschluß im Handelsregister noch nicht eingetragen war, kann dem Gläubiger nicht […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf
OLG Hamm, Urteil vom 01.02.1995 – 8 U 148/94
Schiedsfähigkeit von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen GmbH-Gesellschafterbeschlüsse I Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen wegen der Einberufung der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten und wegen unklarer Beschlußfassung I Bestimmung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung I Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses über die Abberufung des Geschäftsführers in einer Zwei-Mann-GmbH wegen Ankündigungsmangels und mangels wichtigen Grundes
1. Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse sind nicht schiedsfähig.
2. Zur Möglichkeit der Einschaltung eines Dritten bei Bewirken der Einberufung einer Gesellschafterversammlung.
3. Ein Beschluß, bei dem unklar ist, ob es sich um eine Einziehung oder Ausschließung handelt, ist nichtig. Eine Umdeutung ist nicht möglich.
4. Zur Bemessung der Anfechtungsfrist bei Verzicht auf die Einrede der Verwirkung und späterem Scheitern von Verhandlungen.
5. Anforderungen an die Ankündigung eines Tagesordnungspunktes.
6. Zum wichtigen Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers gemäß GmbHG § 38 Abs 2 in einer Zwei-Mann-Gesellschaft bei einem langjährigen, schweren Zerwürfnis zwischen den Gesellschaftern.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 19. November 1993 – II ZR 61/93
§ 38 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG, § 117 HGB, § 127 HGB, § 242 BGB Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juli 1993 – II ZR 65/92
Abberufung des GmbH-Geschäftsführers (aus bei seiner Bestellung bekannten) wichtigem Grund
Die Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund kann nicht auf Vorgänge gestützt werden, die der Gesellschaft bereits bei seiner Bestellung bekannt waren. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Bestellung des Geschäftsführers durch einen möglicherweise wegen Mißbrauches der Mehrheitsmacht rechtswidrigen, aber von der Minderheit nicht mit Erfolg angefochtenen Beschluß der Gesellschafterversammlung.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. März 1992 – II ZR 102/91
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 628 Abs 2 BGB a) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein GmbH-Geschäftsführer seinen Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn ein anderer Geschäftsführer unberechtigte […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Februar 1992 – II ZR 79/91
Vertretung der GmbH im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern I Abberufung eines Geschäftsführers wegen unheilbaren Zerwürfnisses mit Mitgeschäftsführer
1. Kann die Gesellschaft im Prozeß gegen einen von mehreren Geschäftsführern durch die anderen satzungsgemäß vertreten werden, dann bleibt es bei deren Vertretungszuständigkeit, sofern die Gesellschafterversammlung nicht von ihrer Befugnis Gebrauch macht, einen besonderen Prozeßvertreter zu bestellen.
2. Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Oktober 1991 – II ZR 239/90
Abberufung des einen Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zwei-Mann-GmbH I Verwirkung und Nachschieben von Gründen I Förmelei und Stimmverbot
1. Zur Verwirkung von Gründen für die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers.
2. Das Nachschieben von wichtigen Gründen für die Abberufung eines Geschäftsführers ist ausnahmsweise auch ohne vorherige erneute Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung zulässig, wenn es in einer Zwei-Mann-GmbH um die Abberufung des anderen Gesellschafter-Geschäftsführers geht und der Gesellschafter, der den Abberufungsbeschluß allein gefaßt hat, zugleich derjenige ist, der die Gesellschaft in dem über die Wirksamkeit der Abberufung geführten Rechtsstreit vertritt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Juli 1991 – II ZR 292/90
Rechtsscheinhaftung der GmbH für Handeln eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine GmbH sich das Handeln eines Geschäftsführers zurechnen lassen muß, dessen Organstellung wegen Geschäftsunfähigkeit endete, ohne daß das Ende der Vertretungsmacht ins Handelsregister eingetragen worden war.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. November 1987 – II ZR 100/87
Publikumspersonengesellschaft I Inhaltskontrolle der Bestimmung über die Abberufung des Geschäftsführers I Anspruch auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung
1. Sieht der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft vor, daß der (Gesellschafter-)Geschäftsführer nur mit Zustimmung aller Gesellschafter abberufen werden kann, so ist dieses Erfordernis auf Grund einer Inhaltskontrolle nach BGB § 242 nichtig; es genügt die einfache Mehrheit.
2. Zum Recht der Gesellschafter einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft, die Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn der dazu Verpflichtete eine entsprechende Aufforderung der Gesellschafter übergeht.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Mai 1987 – VIII ZR 282/86
§ 15 Abs 1 HGB, § 179 BGB a) Es ist zulässig, mit einer Klage die einander ausschließenden Anspruchsgrundlagen der eigenen vertraglichen Verpflichtung des Beklagten und seiner Haftung als vollmachtloser Vertreter nach BGB § 179 […]
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