§ 53 Abs 2 GmbHG, § 133 HGB Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers ist jeder Umstand, der ein Verbleiben des Abzuberufenden in seiner Organstellung für die Gesellschaft unzumutbar macht. Dabei sind die […]
§ 53 Abs 2 GmbHG, § 133 HGB Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Geschäftsführers ist jeder Umstand, der ein Verbleiben des Abzuberufenden in seiner Organstellung für die Gesellschaft unzumutbar macht. Dabei sind die […]